Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Bis 1997 war eine Vergewaltigung nur dann strafbar, wenn sie außerhalb der Ehe geschah. Vergewaltigungen innerhalb der Ehe konnten bis dahin allenfalls nur als Nötigung oder Körperverletzung geahndet werden. Dass auch Vergewaltigungen in der Ehe als solches strafbar sein sollten, stieß damals auf massives Unverständnis.
Das war schon damals absurd, aber aus heutiger Sicht undenkbar. Und zum Glück sind wir hier weiter.
Auch der „Nein heißt Nein“-Grundsatz, den wir seit 2016 im Strafrecht verankert haben, war ebenfalls hart umkämpft, und auch dies ist aus heutiger Sicht nicht mehr vorstellbar. Ich hoffe sehr, dass schon bald ebenso auf Debatten wie die heutige zurückgeblickt und sich gefragt wird: Warum konnte das „Nur Ja heißt Ja“-Prinzip überhaupt umstritten sein? Warum gab es Diskussion darüber, dass eine klare Zustimmung Voraussetzung für sexuelle Handlungen sein sollte?
Es liegt doch auf der Hand: Eine sexuelle Handlung braucht Zustimmung, und diese Zustimmung muss klar erkennbar sein. Schweigen ist keine Zustimmung;
eine Schockstarre ist keine Zustimmung; Passivität ist keine Zustimmung; ein fehlendes Nein ist schon lange kein Ja.
Nur ein ausdrückliches und eindeutig erkennbares Einverständnis legitimiert sexuelle Handlungen. Und nur „Ja heißt Ja“ schafft genau hierfür die notwendige Klarheit.
Und „Ja heißt Ja“ ist keine Überdehnung des Strafrechts, sondern eine notwendige Anpassung an die Realität von vielen Betroffenen und vor allem von Frauen. Ja, Beweisfragen wird es geben. Aber die gibt es ja auch jetzt schon.
Das darf kein Argument sein, strukturelles Unrecht aufrechtzuerhalten.
Wir wollen deswegen einen klaren Paradigmenwechsel. Nicht länger sollen Frauen erklären müssen, warum sie sich nicht gewehrt haben, sondern Täter müssen erklären, warum sie glaubten, handeln zu dürfen. Das ist doch der entscheidende und sehr wichtige Unterschied.
Auf europäischer Ebene laufen derzeit Verhandlungen zur Neufassung einer Richtlinie, die sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen bekämpfen soll. Ich bin unserer Justizministerin Stefanie Hubig sehr dankbar, dass sie sich hier für die Aufnahme des „Ja heißt Ja“-Prinzips bei Jugendlichen starkmacht. Und dieses Momentum muss unbedingt genutzt werden.
Gesetze sind Maßstäbe, sie zeigen, was wir als Gemeinschaft akzeptieren und was wir nicht akzeptieren. Sexuelle Handlungen ohne Einvernehmlichkeit sind Gewalt, und das akzeptieren wir nicht. Das „Ja heißt Ja“-Prinzip ist für uns ein konsequenter Schritt, um das sexuelle Selbstbestimmungsrecht von Frauen und Jugendlichen besser zu schützen und als Gesellschaft zu zeigen, auf welcher Seite wir stehen.
Lassen Sie uns also heute bei dieser Debatte keinen Haken an dieses Thema machen, sondern dies als einen Aufschlag nutzen, um weiter im Gespräch zu bleiben, wie wir zu einem klaren „Ja heißt Ja“-Prinzip kommen können.
Vielen Dank.