Sehr geehrte Frau Präsidentin! Die steigenden Zahlen bei Sexualdelikten, insbesondere bei den Vergewaltigungen, sind erschreckend und besorgniserregend. Sie zeigen, dass wir noch mehr tun müssen, um Frauen zu schützen.
Die in Verbindung mit der PKS 2025 veröffentlichte SKiD-Studie verdeutlicht aber auch, dass die Sensibilisierung der Gesellschaft größer geworden ist und sich mehr Betroffene trauen, zur Polizei zu gehen. Das ist begrüßenswert; denn unser Anspruch als Regierungskoalition ist es, einen gesamtgesellschaftlichen Wandel hinzubekommen, der sich klar an die Seite der Betroffenen stellt und sie deutlich wissen lässt, dass der Staat ihr Verbündeter ist.
Ich bin sehr froh, dass unsere Justizministerin Stefanie Hubig den Bereich „Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“ in ihrem politischen Handeln an die erste Stelle stellt. Ich bin außerdem froh, dass wir uns mit unserem Koalitionspartner sehr einig sind, dass wir am Ende dieser Legislatur sagen können: Dieses Land ist zu einem deutlich sichereren Ort für Frauen geworden. Und dabei schauen wir uns alle Formen von Gewalt an, sei es digitale, verbale oder körperliche Gewalt.
Nun liegt uns heute der Entwurf der Kolleginnen und Kollegen der Grünen vor. Wir nehmen diesen Vorschlag sehr ernst. Gleichzeitig möchte ich darauf hinweisen: Diese Debatte findet in einem wichtigen europarechtlichen Rahmen statt. Die Europäische Kommission hat schon vor einer Weile einen Richtlinienvorschlag zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der Ausbeutung von Kindern vorgelegt, der für Jugendliche über dem Schutzalter einen Vergewaltigungstatbestand im Sinne einer „Nur Ja heißt Ja“-Regelung vorsieht.
Das Europäische Parlament hat im Juni 2025 mit großer Mehrheit seine Position beschlossen. Die Trilogverhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission laufen. Und das Bundesjustizministerium, geführt von unserer Bundesjustizministerin Stefanie Hubig, setzt sich in diesen Verhandlungen für die Bundesregierung ausdrücklich für eine „Ja heißt Ja“-Regelung ein. Das unterstützen wir.
Die SPD-Bundestagsfraktion spricht sich seit Langem und aus tiefer Überzeugung für einen Paradigmenwechsel im Sexualstrafrecht aus. Sexuelle Handlungen dürfen generell nur dann stattfinden, wenn beide Beteiligten ihnen freiwillig zustimmen. Wer etwas will, muss sich vergewissern, dass das Gegenüber es ebenfalls wirklich will. Das ist ja wohl eine Selbstverständlichkeit. Unser Rechtssystem in Deutschland erfordert aktuell ein Nein und kein Ja. Und ich will es hier auch einmal deutlich sagen: Es war ein Erfolg, als wir damals die „Nein heißt Nein“-Regelung eingeführt haben. Viele Frauen haben sich hier fraktionsübergreifend genau dafür eingesetzt.
Und trotzdem: Noch immer wird von Betroffenen erwartet, dass sie sich wehren, kämpfen, schreien, fliehen, als ob Angst, Schock oder Erstarrung nicht auch zeigen, dass hier kein Einverständnis vorliegt. Und ich weiß, es gibt auch dafür Regelungen im Strafgesetzbuch. Aber trotzdem führt diese Regelung dazu, dass wir zum Beispiel erst letztes Jahr in Thüringen ein Urteil eines Gerichtes hatten: Es wurde ein Mann freigesprochen, der eine Frau in ein Gebüsch gezogen hatte. Sie hatte sich vor Angst versteift, und der Richter befand, ein klares Nein hätte zu einer Verurteilung geführt. – Das ist das Recht, das wir heute haben. Es ist deutlich besser als zuvor, aber trotzdem ist es aus meiner Sicht ein Recht, das wir weiterentwickeln müssen.
Sexualisierte Gewalt ist perfide. Sie funktioniert über Macht, über Überrumpelung, über Druck, über Grenzverletzung. Sie hinterlässt Menschen, die oft nicht mehr handeln können, obwohl gerade ihre Grenzen längst überschritten wurden. Schweigen ist keine Zustimmung, Erstarrung ist keine Zustimmung. Und was das für das nationale Recht bedeutet, werden wir sorgfältig prüfen.
Die europäischen Entwicklungen sind ein wichtiger Bezugspunkt, den wir bei der Gestaltung der nationalen Rechtslage im Blick behalten müssen. Und wir werden gemeinsam ausloten – das ist ja auch schon angeklungen –, dass es auch gute Argumente für eine „Ja heißt Ja“-Regelung gibt. Und wir werden ebenfalls gemeinsam ausloten, wie wir auch im nationalen Recht vorankommen können. Denn ob unser Strafrecht dem Schutz sexueller Selbstbestimmung wirklich gerecht wird, ist nicht nur eine abstrakte Rechtsfrage, es ist auch eine Frage darüber, wie viel Schutz wir Betroffenen schulden.
Die Antwort der SPD auf diese Fragen ist klar. Sie war es schon lange, und sie bleibt es auch.