Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns in den vergangenen Monaten und Wochen im Parlament viel mit dem Thema Gewalt in allen Ausprägungen beschäftigt.
Und ich werde hier und heute auch nicht müde, weiterhin zu betonen: Gewalt, insbesondere sexuelle Gewalt, verletzt die Würde des Menschen in ihrem Kern. Sie darf in unserer Gesellschaft keinen Platz haben, und sie darf auch niemals akzeptiert werden.
Die Union stellt sich entschieden gegen jede Form von Gewalt.
Die aktuelle Kriminalstatistik zeigt eine besorgniserregende Entwicklung: Die Zahl schwerer Gewalttaten steigt, ebenso die Zahl der Vergewaltigungen. Und hinter jeder Zahl steht ein Mensch, ein Schicksal, ein tiefgreifender Eingriff in das Leben eines jeden Opfers. Diese Realität verpflichtet uns, alle Vorschläge zur Verbesserung des Opferschutzes mit größtmöglicher Sorgfalt und Ernsthaftigkeit zu prüfen.
Nach eingehender Abwägung kommen wir jedoch zu dem Ergebnis, dass der vorliegende Gesetzentwurf diesem Anspruch nicht gerecht wird.
Er schafft keine überzeugende Weiterentwicklung des bestehenden Rechts, sondern birgt die Gefahr neuer Unklarheiten.
Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ist ein hohes Gut.
– Lassen Sie mich halt ausreden; vielleicht können wir dann darüber diskutieren. – Es verlangt einerseits die konsequente Ahndung von Unrecht, andererseits auch den Schutz der individuellen Freiheit. Diese Balance wird aber auch schon durch das geltende Recht erreicht.
§ 177 geht deutlich über die verkürzte Darstellung „Nein heißt Nein“ hinaus. In den weiteren Absätzen hat der Gesetzgeber Strafbarkeitslücken geschlossen und unterschiedliche Fallkonstellationen differenziert geregelt.
Dazu gehört insbesondere auch die Situation, in denen Opfer aufgrund von Schock oder sogenannter tonischer Immobilität keinen entgegenstehenden Willen äußern können.
Auch in solchen Fällen liegt bereits heute eine strafbare Handlung vor.
In der gerichtlichen Praxis wird bereits heute regelmäßig geprüft, ob eine Zustimmung – ausdrücklich oder konkludent – vorlag. Diese Prüfung ist zentral, um das Vorliegen oder Fehlen von Einverständnis rechtssicher festzustellen.
Der vorliegende Entwurf lässt aber offen, wie die Form der Zustimmung sein soll – ausdrücklich oder konkludent.
Eine solche Unbestimmtheit würde zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen. Gerade in dem sensiblen Bereich des Sexualstrafrechts brauchen wir präzise und nachvollziehbare Regelungen.
Auch die vorgesehene Ausweitung der Strafbarkeit auf grobe Fahrlässigkeit überzeugt nicht.
Sie verwischt die notwendige Grenze zwischen vorsätzlichem Unrecht und sozial inadäquatem Verhalten. Damit droht eine Relativierung des besonderen Unrechtsgehalts vorsätzlicher Sexualdelikte.
Ebenso wichtig – das ist auch mir sehr wichtig – ist die ehrliche Kommunikation gegenüber den Betroffenen. Da würde ich Sie schon mal bitten, Frau Gumnior, dass Sie zuhören.
Denn die Erwartung, dass eine „Nur Ja heißt Ja“-Regelung automatisch zu besserem Opferschutz und zu mehr Verurteilungen führt, wird sich nicht erfüllen. Ich frage Sie: Was ändert sich denn, wenn Sie diese Regelung so einführen? Die strukturellen Herausforderungen im Strafprozess bleiben ja bestehen.
Es steht häufig Aussage gegen Aussage, ohne objektive Beweismittel. In solchen Fällen gilt der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“.
Die Gerichte sind verpflichtet, die Beweise sorgfältig und differenziert zu würdigen. Und an diesen Prinzipien ändert auch eine „Nur Ja heißt Ja“-Regelung nichts.
Strafrechtsänderungen, die keine tatsächliche Verbesserung bewirken, können das Vertrauen in den Rechtsstaat schwächen, statt es zu stärken.
Ich bin überzeugt: Wirksamer Opferschutz entsteht nicht allein durch neue Straftatbestände. Er erfordert gut ausgestattete Ermittlungsbehörden, spezialisierte Beratungsstrukturen und eine Gesellschaft, die Gewalt klar benennt und entschieden zurückweist. Es braucht eine Kultur des Hinsehens, des Widersprechens und der Solidarität mit den Betroffenen. Gewalt, meist gegen Frauen, darf niemals relativiert oder verharmlost werden.
Denn nur wenn wir konsequent handeln – rechtlich, institutionell und gesellschaftlich –, wenn Übergriffe geächtet werden und Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen werden,
entsteht nachhaltiges Vertrauen in den Rechtsstaat.
Herzlichen Dank.