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74. Sitzung
Donnerstag, 23. April 202621. Wahlperiode, 74. SitzungErste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Lena Gumnior, Ulle Schauws, Helge Limburg, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Konsensbasiertes Sexualstrafrecht – Verbesserung des Schutzes vor sexueller Misshandlung und Vergewaltigung
1 VermerkReaktionswert: ruhig98 Wörter Zwischenfrage Im Protokoll lesen

Vielen Dank, sehr geehrter Herr Kollege Wiegelmann, für das Zulassen der Zwischenfrage. – Sie haben jetzt vor allen Dingen prozessuale Gründe genannt, die aus Ihrer Sicht dagegensprechen. Die Istanbul-Konvention verpflichtet die Mitgliedstaaten, jede ohne Einverständnis vorgenommene sexuelle Handlung strafrechtlich zu verfolgen. Das heißt, es ist zu prüfen, ob das Einverständnis freiwillig gegeben worden ist. Das entspricht auch der Einschätzung von Expertinnen und Experten und Juristinnen und Juristen, insbesondere des Deutschen Juristinnenbunds, die das genau ausführen.

Wie wollen Sie denn sicherstellen, dass diesen Vorgaben der Istanbul-Konvention entsprechend Rechnung getragen wird, wenn Sie am materiellen Strafrecht nichts ändern wollen?

Beifallbeim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der Linken

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