Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Frage zulassen. – Sie haben gerade darüber gesprochen, dass Sie für die Freiheit eintreten und dass Sie sich auch wünschen, das anders zu regeln. Aber ich frage Sie jetzt: Wir stehen am Anfang dieses Verfahrens und der Beratungen. Sie haben gerade sehr deutlich von meiner Kollegin Filiz Polat und auch von Ulla Jelpke gehört, dass die Wohnsitzauflage eine so hohe Hürde für die Frauen, die in den Unterkünften von häuslicher Gewalt betroffen sind, darstellt, dass sie die Schutzeinrichtungen, die normalerweise Frauen bei häuslicher Gewalt aufsuchen können, nicht nutzen können. Aufgrund der Wohnsitzauflage und der bürokratischen Hürden wird es wahrscheinlich nie dazu kommen, dass eine Frau, die in einer Unterkunft von Gewalt – insbesondere von sexualisierter – betroffen ist, den Schutz erhält, den normalerweise jede Frau haben müsste. Ich möchte Sie fragen, ob Sie eine Chance sehen, dass Ihre Fraktion im Laufe des Verfahrens mit darauf hinwirkt, dass der entsprechende Passus gestrichen wird, wie es der Bundesrat empfohlen hat? Das haben wir Grüne die ganze Zeit schon bei den AnKER-Zentren gefordert. Es kann nicht sein, dass eine Frau wegen Bedrohung und sexualisierter Gewalt, die ihr angetan wird, eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat begeht. Ich bitte um Ihre Antwort.