Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! „Apartment im Herzen der historischen Altstadt“, „Grüne Oase am Donauufer“ oder „Dachterrassenwohnung mit Domblick“: Es sind häufig sehr idyllische Beschreibungen, mit denen private Gastgeber in meiner wunderschönen Heimatstadt Regensburg auf Plattformen wie Airbnb um Touristinnen und Touristen werben. Wenn die Privatwohnung dann aber nicht ganz so idyllisch ist, weil jeder persönliche Charme fehlt, dann ist das ein klares Indiz – ein klares Indiz dafür, dass die Wohnung gar nicht privat, sondern als reine Ferienwohnung genutzt wird.
Solche reinen Ferienwohnungen sind dann problematisch, wenn sie dringend als Wohnraum benötigt werden. Deswegen haben viele Kommunen entsprechende Zweckentfremdungsverbote beschlossen. Die werden aber nicht selten umgangen, und Wohnraum wird weiterhin lukrativ an Reisende vermietet. Wenn Einheimische in der Folge keinen bezahlbaren Wohnraum mehr finden, dann ist das ein ernsthaftes Problem, und das finden wir in vielen Städten Europas. Die EU geht endlich dagegen vor, und wir setzen die entsprechenden Beschlüsse jetzt in nationales Recht um – endlich!
Wir Grüne unterstützen ausdrücklich, dass Portale wie Airbnb und Booking künftig die Buchungsdaten automatisiert und regelmäßig an die Bundesnetzagentur übermitteln müssen. Das macht es für staatliche Stellen bald deutlich einfacher, an Daten zu kommen und illegale Kurzzeitvermietungen aufzuspüren. Vorbei sind endlich die Zeiten, in denen deutsche Behörden mühsam und langwierig gegen die Buchungsportale klagen mussten. Die Bundesnetzagentur fungiert künftig also als zentrale Stelle in Deutschland. Sie sammelt die monatlichen Buchungsdaten der Portale ein und stellt sie den Ländern und Kommunen zur Verfügung.
Theoretisch klingt das nach einem scharfen Schwert gegen illegale Kurzzeitvermietung. Praktisch gibt es aber einen dicken Pferdefuß, und zwar abgesehen davon, dass Union und SPD allen Ernstes ganze vier Planstellen innerhalb der Bundesnetzagentur vorsehen, um Hunderttausende Daten zu managen: Die Länder entscheiden, welche Kommunen sich für den Datenaustausch registrieren lassen können und damit Zugriff auf die Daten erhalten. Der Bayerische Landtag hat beispielsweise bereits beschlossen: Nur diejenigen Kommunen dürfen sich für den Datenaustausch registrieren, die auch eine Zweckentfremdungssatzung erlassen haben. In ganz Bayern wären das aktuell gerade mal neun Kommunen. Das ist zu wenig, damit der Gesetzentwurf wirken kann.
Damit der automatisierte Datenaustausch nicht zum zahnlosen Tiger wird, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder die Länder ermöglichen wirklich allen Kommunen den Zugriff auf die Daten, oder touristisch geprägte Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt erlassen entsprechende Zweckentfremdungssatzungen. Länder und Kommunen haben jetzt die Chance. Nutzen Sie sie! Nur so wird der automatisierte Datenaustausch wirklich zum scharfen Schwert gegen illegale Vermietung.
Dass so viele Kommunen wie nur möglich Zugriff auf die Daten bekommen, ist auch wichtig, um mehr Transparenz auf dem Kurzzeitvermietungsmarkt zu bekommen. Aktuell weiß niemand so wirklich, wie viele Ferienwohnungen es in den einzelnen Kommunen gibt, ob legal oder illegal. Von belastbaren Zahlen und Daten profitieren wir also doppelt: im Kampf gegen Zweckentfremdung und zur Weiterentwicklung des Deutschlandtourismus.
Tourismus lebt von Akzeptanz und einer positiven Willkommenskultur. Umso wichtiger ist es, dass wir konsequent gegen illegale Kurzzeitvermietung vorgehen. Dafür ist der automatische Datenaustausch ein wichtiger Schritt, aber nur der erste.
Vielen Dank.