Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist jetzt ja schon einiges zu diesem Thema gesagt worden. Ich blase natürlich, wie zu erwarten, ins gleiche Horn wie der Vorredner meiner Fraktion. Schauen wir uns dieses Gesetz mal grob an!
Der Gesetzentwurf zum Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen – kurz: KVDG – soll den digitalen Austausch zwischen der Wirtschaft und der öffentlichen Hand verbessern, eine einheitliche Zugangsstelle benennen, Tourismusströme lenken und Chancengleichheit zwischen kleinen Betrieben und großen Onlineplattformen, die ja so sehr verhasst sind, herstellen. Die Kurzzeitvermietungen sollen so reguliert werden, dass auch für die lokale Bevölkerung ausreichend bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht. Auf den ersten Blick ist dem Gesetzentwurf also überhaupt nichts entgegenzusetzen.
Aber, meine Damen und Herren, bei näherem Hinsehen schimmert der Schein des Sozialismus durch.
Denn dieser Entwurf bedeutet für kleine Privatanbieter nicht nur einen höheren bürokratischen Aufwand und weitere Meldepflichten über die bereits bestehenden, eh schon undurchsichtigen Regularien hinaus,
sondern öffnet vor allem auch ein Scheunentor zur Entrechtung privater Vermieter.
Unserer Meinung nach hat jemand, der Privateigentum besitzt, auch das Recht, mit seinem Privateigentum so zu verfahren, wie er meint. Das muss nicht der Staat machen.
Wir negieren natürlich nicht – Frau Gennburg, den nächsten Satz werden Sie nicht für möglich halten –, dass die Mietpreise durch Airbnb und dergleichen, insbesondere in Touristenhochburgen, durch die Decke schießen und sich ein Normalverdiener den dortigen Wohnraum kaum mehr leisten kann.
Aber dieses Gesetz ist überflüssig. Denn wie Sie bereits selbst erwähnt haben, Herr Kollege Schmidt: Die meisten Kommunen haben bereits ein Zweckentfremdungsverbot.
Regensburg hat eines, und Sie kommen ja aus Regensburg.
Die Kommunen wissen doch selbst am besten, wie man ein sozialverträgliches Umfeld schaffen kann.
Dazu braucht es eben nicht die Europäische Union und einen Aufwuchs an Bürokratie.
Diese Doppelregelung ist überflüssig.
Eine zentrale Verwaltung durch die Bundesnetzagentur führt einfach zu Mehraufwand und Bürokratieaufwuchs, zu einem Regelungsdschungel und einer Umgehung des Subsidiaritätsprinzips. Letztendlich erreicht man damit genau das Gegenteil von dem, was man eigentlich ursprünglich wollte.
Entscheidend ist ja ganz was anderes, Herr Schmidt: In einer freiheitlichen, ja, auch kapitalistischen Demokratie regelt der Markt sich selbst.
Und rot-grüne sozialistische Projekte wie zum Beispiel der Mietpreisdeckel
oder eben auch diese Verordnung hier beheben eben keinen Wohnraummangel, sondern gängeln Wohneigentümer und beschneiden deren Rechte.
Sie behindern sogar damit Investitionen und verschärfen dadurch sogar noch den Wohnraummangel.
Wenn man, wie gestern im Ausschuss –