Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es gerade gehört: Es geht um ein Gespenst. Wir diskutieren heute wieder einen Antrag, der sich mit dem Gespenst der Vermögensteuer befasst. Man könnte das jetzt eigentlich abkürzen und feststellen: Die Vermögensteuer ist tot – und das, seit das Bundesverfassungsgericht vor 30 Jahren beschlossen hat, dass sie nicht mehr erhoben wird. Seit 1997 gibt es die Vermögensteuer nicht mehr. Deswegen ist alles Gerede, was sich darum dreht, eine Geisterdebatte.
Die Tatsache, dass in einigen linken Köpfen die Vermögensteuer immer noch als Zombie herumtaumelt,
ändert ja nichts daran, dass die CDU/CSU als größte Fraktion im Deutschen Bundestag einer Wiedererweckung dieser Steuer nicht und nie zustimmen wird.
Die heutige Forderung der AfD, das formal noch bestehende Vermögensteuergesetz abzuschaffen, ist also reine Symbolpolitik.
In Ihrem Antrag wiederholen Sie ja Binsen wie „Steuererhöhungen für Unternehmen und Bürger sind in dieser Situation kontraproduktiv“ und „Deutschland hat […] kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem“.
Ich frage Sie: Wer in diesem Land, der einigermaßen bei Verstand ist, würde dem widersprechen wollen?
Das ist doch absolut richtig. Nur: Warum soll diese Feststellung dazu führen, dass wir ein längst totes Gesetz, das seit fast 30 Jahren nicht mehr angewandt wird, jetzt abschaffen? Es gibt hier schlicht keinen Handlungsbedarf.
Im Übrigen ist Ihr Antrag, mit Verlaub, auch handwerklich schlecht gemacht.
Eine Grundgesetzänderung, die ja von Ihnen gefordert wird, braucht, wie Sie wissen, die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder des Deutschen Bundestages, aber auch die des Bundesrates.
Das ist absolut unrealistisch.
Und auch das, was Sie von der EU fordern, ist völlig realitätsfremd. Ihre Forderung, auf EU-Ebene jede Vorbereitung für eine mögliche Einführung einer Vermögensteuer zu unterlassen, ist praktisch überhaupt nicht steuerbar. Das überschreitet unsere nationalen Handlungsmöglichkeiten.
Ich möchte gar nicht bestreiten, dass Teile Ihres Antrags tatsächlich ein legitimes Ziel verfolgen, nämlich, die zukünftige Erhebung einer möglichen Vermögensteuer oder Vermögensabgabe zu verhindern. Nur, die Abschaffung eines „toten“ Gesetzes ist dazu rechtlich absolut nicht erforderlich. Das Bundesverfassungsgericht hat, wie Sie wissen, eine Anwendung seit 1996 unmöglich gemacht. Ein begründbarer, akuter Handlungsbedarf für den Gesetzgeber besteht hier nicht.
Die von der AfD geforderte Grundgesetzänderung bedeutet bei näherer Betrachtung auch eine verfassungsrechtliche Übersteuerung durch den Bund in die Zuständigkeitsverteilung der Steuergesetzgebung. Das wäre ein massiver Eingriff in unsere Finanzverfassung. Mit Ihrer Forderung nach Ausschluss der Länderkompetenz durch eine Grundgesetzänderung würden wir nicht nur die Systematik in Artikel 106 Grundgesetz unnötig verengen, sondern wir würden unsere ganze föderale Flexibilität vorschnell beseitigen.
Ich würde sogar so weit gehen, zu sagen: Eine präventive Verfassungsblockade ohne konkrete Gesetzgebung, die Sie hier anstreben, ist systemwidrig. Zu Ende gedacht bedeutet das: Jede zukünftige politische Gestaltungsmöglichkeit ist blockiert, und die Verfassung ist auf einen Zentralstaat ausgerichtet. Ihr Antrag ist jedenfalls kein konservativer Ordnungsansatz, sondern er ist ein Angriff auf staatliche Gestaltungsspielräume.
Der Vorschlag, den Sie hier heute unterbreiten, ist politisch rein deklaratorisch. Er ist rechtlich wirkungslos, er kommt zum falschen Zeitpunkt, er geht am Problem vorbei
und kann eine Mehrheit für die notwendige Grundgesetzänderung jedenfalls in diesem Haus und im Bundesrat nicht finden. Genau deswegen lehnen wir ihn ab.