Danke sehr, Herr Vizepräsident. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit allem Respekt, lieber Kollege Müller: Ich denke, beide Realitäten haben ihre Berechtigung. Da kann man nicht sagen: Das eine hat so lange Pause, bis das andere behandelt ist.
In dem vorgelegten Gesetzentwurf der FDP-Bundestagsfraktion wird – das ist in der Tat ein altes und lange währendes Problem – die überfällige Abschaffung der Vermögensteuer gefordert. Darüber hinaus liegt ein Sachantrag der FDP mit sechs zusätzlichen Forderungen vor, die – das muss ich allerdings hinzufügen – nahezu alle von der AfD in früheren Anträgen bereits aufgestellt worden sind.
Das Thema Vermögensteuer war seit eh und je brisant, weil die dialektischen Materialisten damit ihr großes Projekt der Gesellschaftsveränderung ins Werk setzen wollten – immer schon und auch heute noch. Zudem lassen sich damit stets die niederen Gefühle von Neid und Missgunst anheizen. Das Bundesverfassungsgericht hat 1995 steuertheoretisch und verfassungsrechtlich überzeugend begründet, dass die bis dahin geltende Vermögensteuer ab 1996 nicht mehr erhoben werden darf. Was also tun?
Aus dem Besten, was die steuerwissenschaftliche Literatur zu bieten hat, lässt sich wie folgt zitieren: Gegen die Wiedereinführung der periodischen Vermögensteuer spricht bereits die damit unweigerlich verbundene Bewertungsungleichheit, die auch alternative Vermögensteuerentwürfe nicht vermeiden können.
Darüber hinaus setzt das Bundesverfassungsgericht über den Gedanken des Vermögensbestandsschutzes aus Artikel 14 jeglicher Vermögensteuer enge Grenzen. Danach bleibt, schreiben die Autoren, für die Vermögensteuer neben der Einkommensteuer nur noch ein schmaler Anwendungsbereich. Diesen Bereich verenge noch weiter, wer das Betriebsvermögen zugunsten einer auf das Privatvermögen beschränkten Vermögensteuer ausklammern wolle. Die dann eintretende, einseitige Erosion der Bemessungsgrundlage würde das Gleichheitsdefizit noch erhöhen und trüge zur weiteren Chaotisierung des deutschen Steuerrechts bei. Es gebe für die Vermögensteuer keinen überzeugenden Rechtfertigungsgrund. Es entspreche daher nicht nur der Steuergerechtigkeit, sondern auch der ökonomischen Vernunft, die Vermögensteuer nicht zu reaktivieren. Als Zeichen ökonomischer und rechtsstaatlicher Rationalität sollte die Vermögensteuer auch formalrechtlich aufgehoben werden. – Zitat Ende.
Meine Damen und Herren, zu Recht weist der FDP-Antrag darauf hin – Recht, wem Recht gebührt –, dass von den 36 OECD-Ländern in jüngster Zeit nur noch 4 eine Vermögensteuer erheben.
Das ist State of the Art, meine sehr verehrten Damen und Herren, und wer sich dagegenstemmt, hat ein paar Probleme und wird viele Probleme erzeugen.
Die AfD hat diese Frage bereits 2016 in ihrem Grundsatzprogramm entschieden. Dort steht die Abschaffung der Vermögensteuer drin, und dazu stehen wir, weil sie als Substanzsteuer Fundamente unserer Eigentumsordnung in diesem Land – und dazu gehört natürlich auch die unternehmerische Welt – untergräbt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zum Solidaritätszuschlag hat die AfD wiederholt Abschaffungsanträge gestellt, ebenfalls zur Grunderwerbsteuer als Hindernis für persönlich genutztes Eigentum. Wer eine Welt und ein Land von Eigentümern will, muss an dieser Stelle diese Bremse für 85 Prozent der Bevölkerung, die sich nach Wohneigentum sehnen, beseitigen.
Die Dynamisierung des Sparerfreibetrags haben wir früher auch erfolglos beantragt. Dem hatte die FDP seinerzeit nicht zugestimmt.
Das Thema „Wiederherstellung der Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen bei Einkünften aus Kapitalvermögen nach einer Haltefrist“ ist ebenfalls eine AfD-Position. Dabei sind wir für die Regelung, die bis 2009 – also auch unter dem Regime der Großen Koalition – bestand, nämlich ein Jahr, während der FDP-Antrag deutlich anspruchsloser eine Haltefrist von fünf Jahren fordert.
Auch die Forderung nach voller Verlustberücksichtigung bei Wertpapieren, etwa Wertlosigkeit von Optionsscheinen, ist steuersystematisch dringend geboten. Nachdem es in der Euro-Welt keine Zinsen mehr gibt, mit Staatsanleihen ebenfalls kein langfristiger Vermögensaufbau mehr möglich ist –