Kommen wir zurück zum Thema.
2027 wollen Sie Strafzölle erlassen bzw. die Beimischungsquoten erhöhen. 2027 beträgt die Beimischungsquote 17,5 statt 16 Prozent, 2028 beträgt sie 19,5 Prozent, 2034 sind wir dann bei einer Beimischungsquote von 38 Prozent.
Nicht, dass Sie wieder den Sprechzettel vertauscht haben!
Wenn zum Beispiel eine Fluggesellschaft es sich wegen Engpässen nicht leisten kann, Luftkraftstoffe mit entsprechender Beimischungsquote zu kaufen, dann muss sie andere Kraftstoffe kaufen. Sie kann ja nicht einfach den kompletten Flugverkehr einstellen. § 37l sieht dann eine Abgabe „in Höhe von 17 000 Euro pro Tonne“ Fehlmenge an synthetischen Kraftstoffen vor. Meinen Sie nicht, dass man damit den Unternehmen in Deutschland die Daumenschrauben anlegt?
Danke schön.
Haben Sie eigentlich Ihre eigene Frage verstanden?
Dass Ihnen das zu hoch ist, ist ja klar!
