Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute die Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes und damit eine Maßnahme, die für den deutschen Luftverkehr und damit auch für den Wirtschaftsstandort Deutschland von erheblicher Bedeutung ist; denn ein leistungsfähiger Luftverkehr ist volkswirtschaftlich keine Nebensächlichkeit. Im Gegenteil: Die Luftverkehrsbranche ist eine Schlüsselindustrie für Deutschland. Sie sichert unsere internationale Konnektivität und unsere Lieferketten und ist damit ein essenzieller Wettbewerbsfaktor.
Doch der deutsche Luftverkehr steht unter Druck. Damit meine ich nicht zuerst die Auswirkungen des Irankriegs wie die deutlich gestiegenen Kerosinpreise, ich meine die seit Jahren bestehenden strukturellen Wettbewerbsnachteile der Branche. Während andere ihre Luftverkehrsstandorte gezielt stärken, haben wir unseren Standort mit hohen Kosten belastet. Dazu zählen auch die staatlich verordneten Kosten wie die Luftsicherheits- und Flugsicherungsgebühren für An- und Abflug und eben auch die Luftverkehrsteuer. Diese Kosten haben sich insgesamt seit der Coronapandemie mehr als verdoppelt. Deutschland ist im europäischen Vergleich der Hochkostenstandort. Die Folgen sind leicht erkennbar: Fluggesellschaften verlagern ihre Kapazitäten ins Ausland, streichen Strecken und halten sich bei Investitionen zurück. Jüngstes Beispiel ist der Rückzug von Ryanair vom Flughafen Berlin-Brandenburg.
Auch die Entwicklung der Passagierzahlen ist ein Indikator für die kritische Situation. Mit 207 Millionen Passagieren im letzten Jahr erreicht Deutschland nur eine Recovery Rate von 87 Prozent. Das zeigt: Die Passagierzahlen liegen weiter deutlich unter dem Niveau vor der Coronapandemie. Anders im europäischen Ausland: Dort liegt diese Rate im Durchschnitt bei 107 Prozent. Das heißt: Deutschland stagniert auf niedrigem Niveau, und Europa wächst im Luftverkehr. Und nicht nur das: Der Rückstand Deutschlands hat sich in den letzten drei Jahren sogar noch vergrößert.
Meine Damen und Herren, die kritische Entwicklung der Luftverkehrsbranche hat direkte negative Auswirkungen auf unsere Wirtschaft. Deshalb senken wir zum 1. Juli 2026 die gesetzlichen Luftverkehrsteuersätze wieder auf das Niveau vor dem 1. Mai 2024. Konkret heißt das: Für Flüge auf der Kurzstrecke senken wir die Steuer um 2,50 Euro pro Passagier, auf der Mittelstrecke um 6,33 Euro und auf der Langstrecke um 11,40 Euro. Das entspricht einer Entlastung von rund 16 Prozent oder von rund 350 Millionen Euro jährlich. Das ist ein deutliches Signal an die gesamte Branche: Wir wollen einen prosperierenden Luftverkehr in Deutschland und mildern deshalb einen vorhanden Wettbewerbsnachteil ab.
Die mit dem Flugverkehr verbundenen Klimaziele verlieren wir nicht aus den Augen. Aber zur Wahrheit gehört: Die einseitige Belastung der Branche im europäischen Vergleich hat kaum eine ökologische Lenkungswirkung entfaltet, sondern eher zu Ausweichreaktionen geführt. Zwar wurde in Deutschland weniger geflogen, aber im europäischen Ausland dafür umso mehr.
Meine Damen und Herren, dieses Gesetz ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Wir sorgen mit der Senkung der Luftverkehrsteuer für mehr Fairness im europäischen Wettbewerb und schaffen bessere Rahmenbedingungen für eine für die deutsche Wirtschaft wichtige Schlüsselindustrie. Damit zeigen wir sehr deutlich: Wir wollen den Luftverkehr in Deutschland nicht bremsen, sondern wieder voranbringen.