Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Gut, dass wir wieder über die „Correctiv“-Berichterstattung zum geschlossenen Treffen in Potsdam reden, an dem die AfD-Abgeordnete Huy und der damalige persönliche Referent der AfD-Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel teilgenommen haben, dem Treffen also, bei dem ein Masterplan entstehen sollte und man sich mit dem Rechtsextremisten – gerade schon erwähnt – Martin Sellner gemeinmachte, der dort seinem Remigrationskonzept der völkischen Staatsbürgerschaft das Wort redete; ein Konzept übrigens, das inzwischen gerichtlich rechtskräftig als „menschenwürdewidrig“ und „verfassungswidrig“ eingeordnet ist. Fakten, die selbst Sie nicht bestreiten sollten.
Und dennoch meinen Sie heute, nach unzähligen Klagen gegen die Berichterstattung, die mehrheitlich verloren gingen, ein noch nicht einmal rechtskräftiges Urteil als politischen Freispruch instrumentalisieren zu können.
Was Sie dabei aber verschweigen, ist, dass in ähnlicher Klage gegen den Bericht von „Correctiv“ das Landgericht Hamburg erst im Dezember zum gegenteiligen Urteil kam und die Berichterstattung ohne Einschränkung für zulässig erklärt wurde.
Sie klagen, bis die Urteile in Ihr Bild passen.
Das, meine Damen und Herren, was die AfD heute in der Debatte vorführt,
ist eine bekannte Methode von Rechtspopulisten und Rechtsextremen: zunächst provozieren, diskreditieren, diskriminieren, dabei die mediale Aufmerksamkeit und den Raum des Sagbaren bis an die politischen wie juristischen Eingriffsgrenzen ausreizen, um erst, wenn Medien und Bevölkerung mit deutlicher Kritik reagieren, entweder kleinlaut zu relativieren oder – wie in diesem Fall – journalistische Berichterstattung zu diskreditieren.
Das, meine Damen und Herren, zeigt, wie Sie zur vierten Gewalt im Staate, den Medien, stehen. Jedes rechtspopulistische Portal wie „Nius“, das die Wahrheit regelmäßig verbiegt und den Pressekodex ignoriert,
wird von Ihnen in Debatten als solide Quelle und Referenz angegeben. Aber wenn Ihnen Journalisten auf die Finger schauen, detailliert dokumentieren, woran Sie sich beteiligen, dann werfen Sie mit Klagen, mit Ausschlüssen von Veranstaltungen oder Einschüchterungen nur so um sich.
Oder lesen wir einmal die Quelle, nämlich Ihren Antrag, selber. Die AfD verlangt in ihrem vorliegenden Antrag sogar, dass staatlich geförderte Einrichtungen darauf zu überprüfen seien, ob sie bestimmte Darstellungen aus dem Bericht übernommen oder verbreitet hätten. Was ist denn das außer Zensur? Sie verlangen in diesem Antrag Zensur. Ein freiheitlicher Staat durchleuchtet, bewertet oder sanktioniert Inhalte aber nicht, nur weil sie politisch umstritten sind, im Gegenteil: Er schafft Räume, in denen Meinungen geäußert, diskutiert und auch kritisiert werden können. Deshalb will ich hier deutlich sagen: Ich bin dankbar, dass es investigativen Journalismus gab und gibt,
dass wir in Deutschland eine Presse- und Medienfreiheit haben, die Transparenz stärkt und das Mundtodmachen von Kritik erschwert.