Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jetzt – nun in zweiter und dritter Lesung – beraten wir erneut über den Gesetzentwurf zur Stärkung der Unabhängigkeit des Bundesrechnungshofes, gestellt von der AfD. Ich stelle jetzt mal fest: Da ich im Grunde genommen bei der ersten Lesung bereits die Rede dazu halten durfte, könnte ich es mir jetzt einfach machen und auf die bereits gehaltene Rede verweisen.
Additiv ist nur das hinzugekommen, was der Kollege Lindh bereits angesprochen hat: Es ist zusätzlich eine Personalie in den Mittelpunkt der Debatte gerückt worden. Deswegen möchte ich jetzt an dieser Stelle dann doch noch mal zwei zentrale Argumente in den Mittelpunkt rücken.
Argument Nummer eins spricht eben ganz entscheidend gegen den Gesetzentwurf. Es ist immer spannend, zu erleben, wenn jemand ein Problem sieht, wo gar kein Problem existiert.
In dem Zusammenhang möchte ich – und es ist bereits angeklungen – einfach noch einmal klarmachen, dass wir ein verfassungsrechtlich verbrieftes, richterliches Unabhängigkeitsverhältnis haben. Der Bundesrechnungshof genießt den Ruf einer unabhängigen Institution. Und weil eben genau diese Unabhängigkeit gegenüber denjenigen gegeben ist, die uns überwachen, kommt man auch zu Zweiterem.
Zweites Argument. Es klappt eben nicht, auch wenn Sie das in diesem Gesetzentwurf entsprechend konstruieren möchten, diese Unabhängigkeit anzuzweifeln; denn Entscheidungen werden nämlich nicht von einer einzelnen Person getroffen, sondern im Kollegialprinzip. Und im Grunde ist jetzt das eigentliche Problem, dass es kein Problem gibt,
dass ein Konstrukt entsprechend gestaltet wird, was Abhängigkeitsprinzipien gestaltet und kreiert, wo keine sind.
Und noch ein anderer Punkt. Dieser Bundesrechnungshof ist weder gegenüber der Regierung noch gegenüber uns weisungsgebunden. Es tut auch an der Stelle nichts zur Sache, wenn man jetzt notgedrungen versucht, irgendetwas zu konstruieren – wohlgemerkt zum 75-jährigen Bestehen dieser wichtigen Institution, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Dazu möchte ich jetzt noch einmal eines abschließend bemerken: Der scheidende Präsident Scheller, den ich sehr schätze, hat zu Recht gesagt, dass der Bundesrechnungshof der Wächter über solide Staatsfinanzen ist. Das wird er auch weiterhin kritisch tun – davon bin ich felsenfest überzeugt –, zukünftig mit Kollegin Geywitz in ebendieser Verantwortung und auch mit Ansgar Heveling, den ich als einen ausgesprochen fähigen, tollen Kollegen an dieser Stelle wirklich noch einmal loben möchte. Ich wünsche ihm auf diesem Weg, auch in der Fortführung der Tradition dieses Hauses mit der wächterlichen Pflicht, über die Staatsfinanzen zu wachen, alles erdenklich Gute.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.