Ich habe zwar keine Frage gehört,
aber ich antworte trotzdem. – Sie werfen hier Äpfel und Birnen durcheinander. Wir reden heute von Zurückweisungen an der Grenze
und auch über Grenzkontrollen.
– Ja, die treffen alle. – Aber es besteht die Freizügigkeit. Ich weiß, dass die Bundespolizei diese Kontrollen sehr flexibel, angepasst und angemessen durchführt.
Gerade Alexander Dobrindt und seine Amtskollegen haben ein großes Interesse daran, das so auszuführen, dass die Freizügigkeit möglichst wenig beeinträchtigt ist. Aber was machen Sie denn? Sie schlagen Dinge vor und nehmen den Rechtsbruch, der hier über Jahre stattgefunden hat, in Kauf.
Wenn wir schon beim Thema Rechtsbruch sind, möchte ich auch auf den Rechtsbruch von EU-Mitgliedstaaten eingehen; Alexander Throm hat schon darauf hingewiesen. Erstens: Nichtbeachtung der Eurodac-Verordnung zur Registrierung von Menschen, die einen Asylantrag stellen wollen. Zweitens: Dublin-Verordnung. Man weigert sich einfach, die Personen zurückzunehmen, für die man zuständig ist. – Das ist der Rechtsbruch und nicht die Tatsache, dass wir genau diesem Rechtsbruch jetzt die geeigneten Maßnahmen entgegensetzen.
Herr Emmerich und Frau Bünger, es ist schon erstaunlich, dass Sie über diesen Rechtsbruch kein einziges Wort verlieren, sondern hier etwas konstruieren. Sie haben immer noch nicht verstanden, in welcher Phase dieses Land steckt, was wir in den letzten Jahren durchgemacht haben. Und Sie haben immer noch keinen Ansatz für eine vernünftige Asyl- und Migrationspolitik. Dem Ganzen wird die Krone aufgesetzt durch die Überlegung, Straftäter, die hier in erheblichem Maße straffällig geworden sind, nicht nach Afghanistan zurückzuführen.
Ja, wo leben Sie denn? Wollen Sie in Kauf nehmen, dass diese Straftäter hier erneut Straftaten begehen und eine erhebliche Gefahr für die innere Sicherheit unseres Landes sind?
Jetzt habe ich nicht mehr so viel Redezeit; aber eines will ich Ihnen noch erklären. Sie fragen: Warum hält sich Alexander Dobrindt nicht an Einzelentscheidungen? Er hält sich an Einzelentscheidungen. Bei jeder Einzelentscheidung bis zur Vollstreckung hält sich die Bundesregierung an das, was ausgeurteilt wurde. Die Urteile sind aber nur inter partes.
Das heißt, sie wirken nicht insgesamt und in Gänze. Das ist völlig normal in einem Rechtsstaat.
Allenfalls dann, wenn der Europäische Gerichtshof irgendwann einmal eine gegenteilige Entscheidung fällt, hätte diese Bindungswirkung.
Und daran hält sich die Bundesregierung natürlich.