Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Liebes Publikum! Im Jahr 2016 stand Andrea Nahles an genau dieser Stelle und sagte:
„Ja, auch mir fehlt im BGG der private Sektor. Den hätte ich […] mit in das Gesetz einbezogen. Das ist nicht gelungen. Aber es wird beim nächsten Mal gelingen.“
Nun sind zehn Jahre vergangen – zehn Jahre! –, und ich muss Ihnen heute sagen: Im Gesetzentwurf in seiner jetzigen Fassung ist dies nicht gelungen.
Wie schon 2016 erleben wir, dass sich Teile der Wirtschaft gegen verbindliche Regelungen zur Barrierefreiheit stellen. Und erneut finden sie politische Unterstützung – heute unter anderem durch Friedrich Merz und Katherina Reiche. Damals wie heute sehen wir: Wenn es um Barrierefreiheit im privaten Sektor geht, stehen wirtschaftliche Interessen allzu oft über gesellschaftlicher Verantwortung. Die Interessen der Menschen mit Behinderungen werden dabei kaum wahrgenommen – die Interessen von 13 Millionen Menschen in Deutschland.
Es ist gut und richtig, dass im Gesetzentwurf Barrierefreiheit in Bundesbauten weiter in den Fokus genommen wird. Dabei ist eines doch völlig klar: Der Alltag der Menschen findet nicht in Bundesministerien oder Behörden statt. Der Alltag findet im Supermarkt, im Restaurant, im Kino oder am Bahnhof statt. Wenn wir Barrierefreiheit ernst meinen, dann müssen wir sie genau dort durchsetzen, wo das Leben stattfindet: in der Privatwirtschaft.
Der vorliegende Gesetzentwurf bleibt hier weit hinter dem Notwendigen zurück. In seiner jetzigen Form behindert er Menschen, statt ihnen Teilhabe zu ermöglichen; denn ohne Barrierefreiheit im privaten Sektor bleibt Teilhabe für Menschen mit Behinderungen – das sind über 13 Millionen in Deutschland – ein leeres Versprechen. Das können wir uns als Gesellschaft nicht leisten.
Mit diesem Gesetz sollen private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zu angemessenen Vorkehrungen verpflichtet werden. Im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention bedeutet dies individuelle, zumutbare Anpassungen, die es Menschen mit Behinderungen ermöglichen, gleichberechtigt am Leben teilzunehmen. Ein barrierefreier Zugang zu einem Café, einer Apotheke, einer ärztlichen Praxis sind keine Luxusforderungen; das ist Alltag, und das ist Würde.
Doch der Gesetzentwurf erklärt ausgerechnet zentrale Maßnahmen, etwa bauliche Veränderungen oder Anpassungen von Gütern, pauschal als unangemessen. Damit wird das Prinzip der angemessenen Vorkehrungen praktisch ausgehebelt. Das widerspricht nicht nur dem Geist, sondern auch den klaren Verpflichtungen aus internationalen und europäischen Regelungen.
Deutschland hat sich verpflichtet, diese Rechte umzusetzen, nicht, sie abzuschwächen.
Ich sage Ihnen ganz deutlich: Angemessene Vorkehrungen sind keine Sonderrechte. Sie sind Voraussetzung für Gleichberechtigung.
Und sie nützen uns allen; denn Barrierefreiheit ist keine Nischenpolitik. Sie betrifft die ältere Generation, Familien mit Kindern, Menschen mit temporären Einschränkungen – also letztlich alle von uns. Deshalb brauchen wir ein starkes Gesetz, das nicht nur gute Absichten formuliert, sondern auch echte Veränderungen bewirkt.
Dazu gehört auch ein wirksames Klagerecht. Die geplante Beschränkung auf reine Feststellungsurteile reicht nicht aus. Denn was bedeutet ein Urteil, das lediglich eine Benachteiligung feststellt, aber keinerlei Konsequenzen hat? Rechte müssen durchsetzbar sein; sonst bleiben sie bloße Theorie.
Ich begrüße es sehr, dass heute wieder Menschen vor dem Reichstag für mehr Barrierefreiheit demonstrieren und auch einige Aktivistinnen und Aktivisten hier auf der Tribüne zugegen sind. Sie zeigen uns, dass es hier nicht um abstrakte Paragrafen geht, sondern um echte Lebensrealitäten.
Und ich freue mich, dass mit Jürgen Dusel ein engagierter Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen auf der Tribüne sitzt, der diesem Thema seit Jahren eine starke Stimme gibt.