Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin Bas! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Stellen Sie sich vor, Sie wollen morgens zur Arbeit kommen, erreichen den Bahnsteig aber nicht, weil der Aufzug fehlt. Sie gehen zum Amt, doch das Formular ist für Sie nicht verständlich. Sie möchten nachmittags ins Café, doch der Weg zum Tisch ist für Ihren Rollstuhl zu eng. Für viele Menschen mit Behinderungen ist das kein Einzelfall, sondern es ist leider Alltag. Und genau deswegen beraten wir heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes.
Es freut mich, dass wir hierzu heute eine Kernzeitdebatte führen. Diese Kernzeitdebatte kommt genau zur richtigen Zeit,
nur zwei Tage nach dem europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen,
der uns den Handlungsbedarf klar vor Augen führt; denn das Thema Barrierefreiheit steht in der Mitte der Gesellschaft. Wir reden über ganz konkrete Hürden im täglichen Leben, Hürden, die im Übrigen nicht nur den Rollstuhlfahrer betreffen, sondern auch die Eltern mit Kinderwagen oder die Senioren mit Rollator. Barrierefreiheit ist daher ein gesamtgesellschaftliches Querschnittsthema. Alle Bereiche des täglichen Lebens sind hiervon betroffen. Hier muss der Staat mit gutem Beispiel vorangehen.
Hier geht der Entwurf einen wichtigen Schritt. Erstmals werden verbindliche zeitliche Wegmarken für die Barrierefreiheit von Bundesbauten festgelegt. Bis 2035 sollen Barrieren abgebaut werden, bis 2045 müssen sie beseitigt werden.
Doch nicht nur das: Wir schaffen ein Bundeskompetenzzentrum für Leichte Sprache und Gebärdensprache. Wir stärken Barrierefreiheit in Verwaltungsverfahren im Hinblick auf Beratungs- und Hinweispflichten, damit Menschen ihre Rechte selbstbestimmt wahrnehmen können. Wir sorgen dafür, dass wichtige Informationen gerade auch in Gefahrenlagen bzw. in Katastrophenfällen barrierefrei zugänglich sind. Und wir stärken das Amt des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen – einen herzlichen Gruß an den Beauftragten, Herrn Jürgen Dusel, auf der Besuchertribüne!
Ganz besonders freut es mich, dass wir nun endlich eine Übergangsregelung für die Zertifizierung von Assistenzhunden auf den Weg bringen. Das sind konkrete Verbesserungen, Verbesserungen, die im Alltag ankommen und das Leben der Menschen verbessern werden.
Aber – und auch das gehört zur Wahrheit – wenn der Staat Vorbild sein will, muss er sich auch daran messen lassen. Gerade die Zielmarken für die bauliche Barrierefreiheit können noch ambitionierter sein. Im Koalitionsvertrag haben wir das Jahr 2035 verbindlich festgeschrieben.
Wenn wir glaubwürdig mehr Barrierefreiheit von der Privatwirtschaft einfordern wollen, dann muss der Staat selbst schneller liefern. Kritisch hinterfrage ich die Regelung, dass über den militärischen Bereich hinaus nun auch Einrichtungen der Sicherheitsbehörden von den Vorgaben zur Barrierefreiheit ausgenommen werden sollen. Das gilt auch für die Berichtspflichten des Bundes. Hier darf es insbesondere bei den Zeit- und Maßnahmenplänen keinen Abbau geben; denn sie machen sichtbar, wie ernst wir es mit unserem eigenen Anspruch meinen.
Nur wenn der Staat mit gutem Beispiel vorangeht, können wir glaubhaft dafür eintreten, dass auch im privaten Bereich mehr Barrierefreiheit gebraucht wird. Auch hier geht der Gesetzentwurf einen wichtigen Schritt, und zwar mit Augenmaß. Mit den angemessenen Vorkehrungen greifen wir ein Konzept aus der UN-Behindertenrechtskonvention auf. Statt starrer Verpflichtungen setzen wir erstens auf flexible Lösungen im Einzelfall, zweitens dürfen diese Lösungen aber die Unternehmen nicht unverhältnismäßig belasten,
und wir halten drittens ein unbürokratisches Förderprogramm für erforderlich, das sich noch nicht im Gesetzentwurf findet.
Gerade zum Ausschluss baulicher Veränderungen habe ich in den letzten Wochen noch zahlreiche Gespräche geführt. Wir nehmen die Kritik der Verbände der Menschen mit Behinderungen an dieser Stelle sehr ernst, und wir werden uns in den parlamentarischen Beratungen natürlich auch damit befassen. Für mich ist aber auch klar: Am Ende muss eine Regelung stehen, die für diejenigen, die wir in die Pflicht nehmen, zumutbar und auch rechtssicher ist; denn Barrieren können nur mit und nicht gegen die Unternehmen abgebaut werden.
Auch im Streitfall setzen wir daher auf Kooperation statt Konfrontation. Ein kostenfreies, niederschwelliges Schlichtungsverfahren hilft, Konflikte schnell und einvernehmlich zu lösen. In diesem Zusammenhang möchte ich gerne noch einmal darüber reden, ob wir diese Schlichtungsverfahren für Streitigkeiten im privaten Bereich nicht obligatorisch vorgeben, damit es gar nicht erst zu Streit vor Gerichten kommt.
Unternehmen erhalten nach dem Gesetzentwurf zudem Unterstützung durch eine kostenlose Beratung der Bundesfachstelle Barrierefreiheit. Ich könnte mir darüber hinaus vorstellen, im Gesetzentwurf wie für öffentliche Stellen auch für Unternehmen Schulungsangebote vorzusehen. Ich bin überzeugt, dass dieser maßvolle Ansatz konkrete Verbesserungen bringt und gleichzeitig das Bewusstsein für und die Akzeptanz von Barrierefreiheit stärkt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt. Er zeigt: Wir halten Wort. Wir setzen zentrale Punkte aus dem Koalitionsvertrag um, und wir bringen Barrierefreiheit voran, im öffentlichen wie im privaten Bereich. Aber er zeigt auch: Wir sind noch nicht am Ziel. Das parlamentarische Verfahren gibt uns jetzt die Chance, an entscheidenden Stellen nachzubessern. Denn am Ende geht es um den Alltag von Millionen von Menschen in unserem Land und darum, dass der Alltag von heute nicht mehr die Hürde von morgen ist.
Ich freue mich auf die Beratungen.