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78. Sitzung
Freitag, 8. Mai 202621. Wahlperiode, 78. Sitzung22 – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz — – Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Für eine Gesamtstrategie zum Schutz vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt anstelle von isolierten Einzelmaßnahmen
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Herzlichen Dank. – Also, Herr Müller, ich meine mich zu erinnern, dass wir in der letzten Legislaturperiode hier gemeinsam anwesend gewesen sind. Von daher will ich Sie noch einmal fragen, ob Sie sich erinnern können, dass wir nach einer längeren Vorarbeit der damaligen Bundesregierung das Gewalthilfegesetz gemeinsam verabschieden konnten. Dieses ist wesentlich gewesen und durchschlagend, weil damit endlich erstmals ein Recht auf Schutz vor Gewalt in Deutschland verankert worden ist für alle von Gewalt betroffenen Frauen.

Übrigens hatte es ein Finanzvolumen in Höhe von 2,6 Milliarden Euro, mit dem das Präventionssystem insgesamt ausgebaut wird und insbesondere der Ausbau von Frauenhäusern finanziert wird.

Ist Ihnen auch bekannt, dass in diesem Zusammenhang ein weiterer Gesetzentwurf der Ampel vorgelegt wurde, der genau das Thema vorgesehen hat,

Erfolge zählen, nicht Ankündigungen!

was wir jetzt erst – leider ein Jahr später – hier verabschieden, nämlich das spanische Modell der Fußfessel und auch verpflichtende Täterarbeit?

Dies ist damals vorbereitet worden insbesondere von meiner Kollegin, Frau Innenministerin Faeser.

Das lag damals beides auf dem Tisch, als wir am Ende der letzten Legislaturperiode mit Ihrer Fraktion darüber verhandelt haben, was wir noch gemeinsam tun können für den Gewaltschutz. Es lag beides vor. Und es war dann Ihre Fraktion, die damals gesagt hat: –