Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das staatliche Gewaltmonopol besagt, dass ausschließlich der Staat das Recht und die Macht hat, die Einhaltung der Gesetze zu überwachen und durchzusetzen. Besonders deutlich wird dies im Strafrecht, wenn es darum geht, Verstöße gegen die Rechtsordnung zu verfolgen und zu ahnden. Die unabhängige Justiz als Wächterin verhindert dabei das Entstehen von Anarchie, in der am Ende der Stärkere über den Schwächeren siegt.
Der Antrag der AfD-Fraktion beschäftigt sich mit einem seit einigen Jahren bekannten Phänomen, der sogenannten Paralleljustiz. Dahinter steht der Versuch, Streitigkeiten – auch mit strafrechtlichem Hintergrund – bewusst außerhalb des Systems von staatlicher Polizei und Justiz zu regeln und so die Strafverfolgung zu verhindern. Werden Taten nicht bekannt oder Opfer und Zeugen zum Schweigen verpflichtet, ist eine Aufklärung und Bestrafung unmöglich. Die Antragsteller begründen ihren Antrag damit, dass bislang nur „fragmentarische Erkenntnisse“ über Umfang und Strukturen vorliegen – so Zitat aus dem Antrag –, und beziehen sich auf ein im Jahr 2022 in Nordrhein-Westfalen erstelltes Lagebild, das es zu einer bundesweiten Betrachtung zu erweitern gelte.
Das ausgegebene Ziel ist schon vom Ansatz her falsch; denn die Paralleljustiz ist kein sich über die gesamte Bundesrepublik Deutschland ausbreitendes Phänomen. Der Vorredner der AfD hat ja ausdrücklich mehrfach vom Ruhrgebiet gesprochen und nur ganz am Rande von Berlin. Das bringt bereits das genannte Lagebild von NRW zum Ausdruck. Darin wird ausgeführt, dass eine valide Aussage über Umfang und Verbreitung noch nicht einmal für dieses einzelne Bundesland möglich sei, da Paralleljustiz – das ist wesensimmanent – im Verborgenen stattfindet. Daher lassen sich keine belastbaren Zahlen nennen. Wenn überhaupt mal ein Fall bekannt wird, ist das eher die Ausnahme. Der einzig mögliche Ansatz ist ein empirisch wissenschaftlicher, und dazu gibt es bereits ausreichende Erkenntnisse, denen eines gemeinsam ist: Paralleljustiz ist milieuspezifisch. Sozialkontrolle in prekären Milieus, mangelndes Vertrauen in staatliche Institutionen, religiöse und ökonomische Faktoren tragen dazu bei. Das alles ist aus zahlreichen Studien bekannt.
Weiter wird mit dem Antrag das Ziel verfolgt, die Auswirkungen der Paralleljustiz auszuwerten. Die Auswirkungen sind doch bekannt: Opfer und Zeugen werden mundtot gemacht. Strafverfolgung wird erschwert oder unmöglich. – Dass aber ein solcher Zustand mit Blick auf das eingangs erwähnte so wichtige Gewaltmonopol des Staates nicht einfach hingenommen werden kann, sondern so gut wie irgend möglich zurückgedrängt werden muss, wird wohl niemand in diesem Hause ernsthaft bestreiten wollen.
Es befremdet allerdings schon, wie die AfD-Fraktion mit dem hier vorliegenden Antrag einen Erkenntnisgewinn erreichen möchte und der Bundesregierung einen Prüfauftrag erteilen möchte, ob gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestünde. Denn bereits in der letzten Wahlperiode wusste die AfD-Fraktion dies schon, und sie kannte angeblich sogar die Lösung des Problems. Sie wollte eine von ihr aufgetane Gesetzeslücke im Strafgesetzbuch durch einen § 258b StGB schließen, der ein Verbot der geschäftsmäßigen Behinderung strafprozessualer Ermittlungen vorsah. Entsprechend der Strafvereitlung sollte dies mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden. Offenbar zweifeln Sie jetzt selbst an der Geeignetheit dieses Mittels.
Hinzu kommt: Polizeiarbeit ist in erster Linie Aufgabe der Länder. Ein bundesweites Lagebild würde Daten aus 16 unterschiedlichen Erfassungssystemen aggregieren – mit unterschiedlichen Definitionen, unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen. Was dabei herauskommt, ist kein Erkenntnisgewinn, sondern eine Scheingenauigkeit, die mehr verschleiert als erhellt.
Meine Damen und Herren, wer ein bundesweites Lagebild für ein Phänomen fordert, das er selbst als kaum erfassbar beschreibt und regional begrenzt, betreibt keine Aufklärung, sondern Symbolpolitik.
Wer heute einen Prüfauftrag verlangt für etwas, das er gestern noch mit einem eigenen Gesetzesvorschlag für gelöst hielt, hat entweder damals nicht gewusst, wovon er sprach, oder er tut es heute. In beiden Fällen ist dieser Antrag keine Grundlage für eine sachgerechte Politik.
Ich bedanke mich.