Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre Zwischenfrage. – Auch ich habe mich, als ich den Antrag gelesen habe – erstmals gestern Abend und auch heute noch einmal –, gefragt: Was ist die Zielrichtung? Es wird weitgehend vermengt und durcheinandergeworfen. Es wird Angst geschürt. Auch werden die unterschiedlichen Formen des Islam – Sunniten, Schiiten, Aleviten – gar nicht differenziert. Das wäre so, als würde man bei der AfD sagen: Alle sind rechtsradikal, alle sind rechtsextrem. – Das ist ja nicht der Fall.
Auch bei Ihnen gibt es zahlreiche Vernünftige,
die wahrscheinlich mit den anderen gar nicht in einen Topf geworfen werden wollen. Wenn ich Ihre unterschiedlichen Debatten in der Fraktion erlebe, denke ich, dass mancher in der AfD sicherlich der Meinung ist: Mit dem einen oder anderen möchte ich nicht gleichgesetzt werden. Von daher ist es grundsätzlich falsch, alles zusammenzuwerfen, zu vermengen.
Wenn ich dann noch sehe, dass der Antrag der AfD – eigentlich der alten Partei; wenn ich Ihren Altersdurchschnitt und Ihre politische Erfahrung in früheren Parteien sehe, dann muss ich sagen, dass Sie politisch erfahren sind – völlig inhaltslos ist, formal zu spät kommt und Sie damit beantragen – ich zitiere aus Ihrem Antrag –, dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden sollen, die Verbreitung von im Koran enthaltenen gesetzeswidrigen Inhalten und Aufrufen zu unterbinden, dann muss ich sagen: Wir reden von einem religiösen Schriftstück aus dem 6./7. Jahrhundert. Wie kann man etwas so undifferenziert beantragen. Ich habe vorhin einmal dazwischengerufen: Sollen jetzt hier Textpassagen geschwärzt werden, oder was stellen Sie sich vor? – Das zeigt schon, meine Damen und Herren, dass Ihr Antrag überhaupt nicht debattenfähig ist.
Danke also für die Zwischenfrage.
Die AfD hätte in den vergangenen Jahren Lösungsansätze bieten können. Aber da ist seit 2014 nicht viel gekommen. Ich habe mir einmal Ihre unterschiedlichen Anträge herausgesucht: zur Paralleljustiz, Hamburg 2016, zum islamischen Religionsunterricht, Berlin 2017. Der Antrag ist übrigens in weiten Teilen wortgleich mit diesem Antrag. Sie können das ja einmal vergleichen. Dann gibt es einen Antrag zum Islamischen Jugendzentrum, Berlin 2018, und einen zur Parallelgesellschaft in NRW aus dem Jahr 2018. Das war es. Mehr habe ich bei Ihnen nicht gefunden.
Sie selbst schreiben doch in Ihrem Antrag, was man machen könnte. Sie nennen die Paragrafen, die wir haben und die auch greifen: § 111 StGB steht in Ihrem Antrag: Öffentliche Aufforderung zu Straftaten, § 126 StGB steht in Ihrem Antrag: Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, § 185 StGB: Beleidigung, § 130 StGB: Volksverhetzung, § 172 StGB: Doppelehe. Das alles steht in Ihrem Antrag. Das Instrumentarium, das, was wir haben, das greift, das funktioniert. Sie haben das selbst in Ihrem Antrag geschrieben; das ist ja das Schräge. Wenn der Kollege Dr. Curio von diesen Strafbarkeiten redet, dann hat er sie in dem eigenen Antrag auch gesehen. Er weiß aber auch: Wir haben das strafrechtliche Instrumentarium, um hier dagegenzuwirken.
Wir können auch über weitere Dinge reden. CDU und CSU gemeinsam haben dieses Thema schon viel länger auf dem Schirm als Sie.
– Hören Sie doch einmal zu! Sie verstehen das doch sonst gar nicht.
Das sind zum Beispiel Fragen der Abschöpfung bei Scharia-Richtern, wie wir die Geldzahlungen, die beispielsweise im Clanbereich gezahlt werden, abschöpfen können.
Es gab in den letzten Jahren eine Vielzahl von Vereinsverboten, gestützt auf die rechtlichen Grundlagen. Ich kann sie Ihnen gar nicht alle vorlesen, weil dafür meine Zeit zu kurz ist. Ich fange nur einmal 2012 an: Millatu Ibrahim: verboten; unanfechtbar geworden. Wir haben Dawa FFM einschließlich der Teilorganisation Internationaler Jugendverein Dar al-Schabab 2013 verboten; al-Nusra 2013; Dawa Team Islamische Audios 2013; Waisenkinderprojekt Libanon e. V. 2014, weil verfassungswidrig; „Islamistischer Staat“ 2014; Tauhid Germany 2015; Die wahre Religion, DWR, 2016. Also: Das Instrumentarium wirkt.
Wir könnten auch noch viel weiter gehen. Auch das machen wir, in NRW beispielsweise mit dem Projekt „Wegweiser“ – ich weiß nicht, ob Sie das kennen; vielleicht die Kollegen aus NRW –, mit dem wir versuchen, der Radikalisierung sehr frühzeitig entgegenzuwirken. Das sind Maßnahmen, die etwas bringen – nicht Spaltung, nicht Polarisierung, nicht blinder Populismus und gegen Religion wettern, sondern Maßnahmen bringen.
Was hat die CDU in den letzten Jahren gemacht? Einen Fraktionskongress im Jahre 2012 – da haben sich die meisten von Ihnen mit diesem Thema noch gar nicht beschäftigt – zum Thema „Islamistische Paralleljustiz in Deutschland? – Eine Herausforderung für den Rechtsstaat?“.
Wir hatten im Jahre 2012 eine eigene Stelle im Haushalt des Bundesministeriums der Justiz, die sich mit dem Phänomen Paralleljustiz beschäftigt hat. 2016 gab es einen weiteren Fraktionskongress. Im Koalitionsvertrag ist auf Seite 133 festgehalten, dass wir illegale Paralleljustiz nicht dulden werden.
Meine Damen und Herren, wenn Sie sich informieren wollen – meine Redezeit ist jetzt zu Ende –: Lesen Sie Aufsätze von mir zu neuen Kriminalitätsphänomen im Zeichen der Parallelgesellschaft in der „Deutschen Richterzeitung“ 2/2016 nach, zur Parallelgesellschaft 2015. Meine Damen und Herren von der AfD, ein solcher Antrag geht nicht.
Arbeiten Sie im Parlament mit! Seien Sie seriös mit Ihren Anträgen, wenn es wirklich um ernste Themen geht! Spalten Sie nicht das Land, sondern arbeiten Sie gemeinsam an Lösungen mit, zumindest diejenigen von Ihnen, die das wollen!
Danke schön.