Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Liebe Sportler! Lassen Sie mich vorab ein paar Worte zum FC Bundestag sagen. Ich war sechs Jahre Mitglied und habe mitgespielt.
– Doch, ich bin aufgestellt worden. Ich wurde sogar nach einem Spiel wegen meiner Torwartleistung im Bus gefeiert.
Drei Kollegen und ich wurden dann irgendwann nach sechs Jahren ausgeschlossen. Das Landgericht hat festgestellt, dass die ganze Sache rechtswidrig war. Wir dürfen bis heute nicht mitspielen.
Es ist einfach nur grotesk, dass sich der Sportverein eines Gesetzgebers nicht an Gesetze und nicht an Gerichtsurteile hält.
Kommen wir zum Spitzensport. Seit der Wiedervereinigung erleben wir einen beispiellosen Niedergang des deutschen Spitzensports. Bei Olympia ist Deutschland von über 80 Medaillen auf inzwischen nur noch 33 Medaillen und damit auf den zehnten Platz zurückgefallen. Eigentlich war das ein elfter Platz; denn Russland hat nicht teilgenommen. Auch bei Winterolympia sind wir inzwischen nur noch Fünfter; dabei waren wir da vor 20 Jahren noch Erster. Der Anteil des Sporthaushalts am Gesamthaushalt ist von 1992 bis heute zwischenzeitlich auf unter 0,05 Prozent gesunken; das sind jämmerliche 50 Cent auf 1 000 Euro. Zurzeit liegen wir gerade so über diesen jämmerlichen 50 Cent.
Die Diagnose war schon 2016 klar; denn damals – ja, vor zehn Jahren –, wie Sie sagten, Frau Staatsministerin, wurde vom zuständigen Innenministerium, vom DOSB und von der Ländersportministerkonferenz ein Reformkonzept zur Neustrukturierung des Leistungssports und der Spitzensportförderung beschlossen. Jetzt, nach quälend langen zehn Jahren – also zweieinhalb Olympiazyklen –, sind wir endlich bei Strukturreformen angekommen, wohlgemerkt: nach erfolgter einhelliger Diagnose. Ganz ehrlich, liebe Kollegen Sportpolitiker, olympiareif ist diese Leistung auf gar keinen Fall.
Vor einem Jahr wanderte der Spitzensport ins Kanzleramt und bekam ein Staatsministerium. Wie groß der Nachholbedarf ist, sieht man an folgender Tatsache: Schon seit 1998 gibt es einen Staatsminister für Kultur und Medien. Dieser hat inzwischen ein Budget von 2 Milliarden Euro. Der Sportetat hat sich seit 2017, dem Einzug der Alternative für Deutschland in den Bundestag, zwar auf 340 Millionen Euro verdoppelt, er hat sich trotzdem seit 1992 nur verdreifacht. Der Kulturetat hat sich in dieser Zeit dagegen verfünffacht. Also: Der Nachholbedarf ist riesig.
Nun also ein Sportfördergesetz. Es müsste eigentlich „Spitzensportfördergesetz“ heißen; denn allgemeiner Sport ist grundsätzlich Ländersache. Im Langtitel heißt es auch richtig „Spitzensport“. Das ist aber nur ein Schönheitsfehler.
Wir begrüßen das Spitzensportfördergesetz ausdrücklich; denn zum ersten Mal wird die Spitzensportförderung auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Dies ist ganz im Sinne von Artikel 2 Grundgesetz, der die freie Entfaltung der Persönlichkeit garantiert. Auch sportliches Talent ist Teil der Persönlichkeit, die sich in Deutschland frei entfalten können muss.
Wir halten folgende Punkte für erwähnenswert gut an dem Gesetz: erstens die explizite Einbeziehung der Special Olympics, zweitens die Einbeziehung des Stützpunktsystems – vor allem des Standorts Kienbaum – und die Möglichkeit der Bauförderung von Spitzensportstätten und drittens die ausdrückliche Förderung von internationalen Großveranstaltungen.
Wir, die Alternative für Deutschland, halten das Gesetz trotzdem nur für einen Anfang, mehr nicht. Selbst an diesem Anfang muss noch einiges verbessert werden. Die vorgeschlagene Struktur der Spitzensportagentur mit Stiftungsrat, Vorstand und Sportfachbeirat ist gut und arbeitsfähig. Aus unserer Sicht sollten in den Stiftungsrat aber zwei Athletenvertreter entsendet werden und nicht gar keiner, wie Sie es vorsehen. Idealerweise sollten das ein olympischer und ein paralympischer Athlet sein. Denn es geht beim Spitzensport immer um die Athleten und eben nicht um die Funktionäre.
Da aktive Athleten aber trainieren müssen, sollten die Athletenvertreter bis fünf Jahre nach dem Ende der sportlichen Laufbahn im Stiftungsrat bleiben dürfen. Im Sportfachbeirat sollte die Vertreteranzahl von Trainern und Athleten jeweils verdreifacht werden; denn – noch mal – es geht hier um die Athleten und die Trainer. Alle anderen sind zweitrangig.
Weiterhin sollten die Vorschläge von Athleten Deutschland e. V. zu § 1 Absatz 3 und zu § 13 Absatz 1 übernommen werden. Wir halten die Präzisierung, dass die Spitzensportagentur nicht nur fördern, sondern die Förderung natürlich auch steuern soll, für elementar wichtig.
Dieses Spitzensportfördergesetz ist, wie gesagt, nur ein Anfang. Mit dem Gesetz kann endlich für die soziale Sicherheit der Spitzensportler bei den Übergängen von der Schule in die Ausbildung und von der Ausbildung in den Beruf gesorgt werden. Die Förderung der absoluten Spitzenathleten kann endlich auskömmlich gestaltet werden; 1 800 Euro monatlich sind das Ziel.
Damit Deutschland aber wieder eine erfolgreiche Sportnation wird, sind die Bundesländer in der Bringpflicht. Sie müssen für eine systematische Talentsuche sorgen und die Bindung zwischen den Schulen und den Leistungssportvereinen stärken. Vielleicht wären Sportschulen je einer zu bestimmenden Anzahl von Einwohnern ein gangbarer Weg. Der Sportunterricht darf nicht mehr das letzte Rad am Wagen bleiben, und die Schulsportinfrastruktur muss mindestens erhalten bleiben, aber besser noch ausgebaut werden. Das alles ist Ländersache und kann vom Bund nur wohlwollend begleitet werden.
Vielen Dank und Sport frei!