Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Anliegen, Kindern und Jugendliche eine, wie es im Titel Ihres Antrages heißt, „kostenfreie, gesunde und leckere Verpflegung“ zu ermöglichen, verbindet uns, denke ich zumindest, über die Fraktionsgrenzen hinweg. Wobei ich bei dem Begriff „lecker“ etwas gestutzt habe, weil „lecker“ ja doch eher subjektiv ist: Der eine empfindet Linsen mit Gemüse als kulinarisches Highlight, andere finden Pommes mit Nuggets ganz toll; aber das sei dahingestellt.
Unabhängig von diesen individuellen Geschmacksfragen gilt jedoch: Wer in unseren Schulen und Kitas lernt, soll gute Bedingungen vorfinden. Dazu gehört auch eine qualitativ hochwertige, gesunde und vor allen Dingen verlässliche Verpflegung. Denn Ernährung ist ja viel mehr als nur Nahrungsaufnahme; da gebe ich Ihnen völlig recht. Sie beeinflusst Gesundheit, Konzentrationsfähigkeit, Lernentwicklung und eben auch soziale Teilhabe.
Es gibt Unterschiede in der Qualität, aber eben auch beim Zugang zu Mittagessen. Deshalb gibt es bereits zahlreiche Maßnahmen vom Bund, von Ländern und auch von den Kommunen. Diese reichen von Qualitätsstandards über Investitionen in Ganztagsangebote bis hin zu Programmen der Ernährungsbildung und eben auch der Prävention.
Auch die Empfehlungen des Bürgerrats „Ernährung im Wandel“ verdienen große Aufmerksamkeit und auch Anerkennung.
– Ja, das ist so. – Dass sich viele Bürgerinnen und Bürger für ein gesundes und möglichst kostenfreies Mittagessen in Schulen und Kitas ausgesprochen haben, unterstreicht noch einmal die Relevanz und zeigt auch, wie wichtig es gerade für Familien ist, sich gesund zu ernähren.
Bürgerräte können wichtige und wertvolle Impulse für die politische Arbeit geben. Gleichzeitig bleibt es aber Aufgabe des Gesetzgebers, also von uns, die eingebrachten Vorschläge sorgfältig daraufhin zu prüfen, wie sie rechtlich, finanziell und auch praktisch umgesetzt werden können.
Den vorliegenden Antrag können wir, auch wenn wir ihn sehr schätzen, nicht unterstützen; denn in zentralen Punkten zeigt er keine tragfähigen und realistischen Umsetzungsperspektiven auf. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat in seinem Gutachten „Gesetzgebungskompetenz für kostenfreies Kita- und Schulessen“ – dieses erwähnen Sie ja in Ihrem Antrag – deutlich gemacht, dass eine Bundeskompetenz keineswegs eindeutig gegeben ist.
Kostenfreies Kitaessen könnte bei einem weiten Verständnis der öffentlichen Fürsorge, die im Grundgesetz grundsätzlich als mögliche Bundeskompetenz und Zuständigkeit vorgesehen ist, in diesen Kompetenzbereich fallen; gar keine Frage. Beim kostenlosen Schulessen käme es jedoch entscheidend darauf an, wie die Regelung konkret ausgestaltet wäre: ob der Schwerpunkt in der öffentlichen Fürsorge oder vielmehr im Bildungsbereich liegt. Und Bildung ist dann wieder Ländersache, ob uns das passt oder nicht.
Zudem weist der Wissenschaftliche Dienst darauf hin, dass eine bundesgesetzliche Regelung nur zulässig ist, wenn sie zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse tatsächlich erforderlich ist. Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, könne nicht beurteilt werden und müsse zunächst anhand umfassender und belastbarer Daten und Statistiken geprüft werden. Was ich mit anderen Worten nur sagen möchte, ist: Ihr Antrag suggeriert eine rechtliche Klarheit, die es eben nicht gibt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer dauerhaft tragfähige Lösungen schaffen will, muss die Zuständigkeiten unseres föderalen Systems respektieren. Die Organisation von Schulen und Kitas und damit auch die Ausgestaltung der Verpflegung liegt in der Verantwortung der Länder und Kommunen.
Gute Ernährungspolitik erschöpft sich aber nicht allein in der Frage der Kostenfreiheit. Entscheidend ist doch, dass wir Prävention insgesamt stärker in den Mittelpunkt unserer Politik stellen. Deshalb setzen wir auf eine Präventionspolitik, die gesunde Entscheidungen leichter macht.
Dazu gehören qualitativ hochwertige Verpflegung nach den DGE-Standards, bessere Orientierung für Verbraucherinnen und Verbraucher, weniger Zucker, weniger Fett und Salze in Lebensmitteln sowie eine stärkere Förderung von gesunden und pflanzlich basierten Angeboten.
Genauso wichtig ist es, Kinder und Jugendliche besser vor gesundheitlichen Risiken zu schützen, etwa durch Einschränkungen von Werbung für zu stark zuckerhaltige Produkte, durch klare Regelungen bei Energy-Drinks und Nikotinprodukten oder durch einen konsequenten Jugendschutz beim Alkohol.
Prävention bedeutet aber auch, mentale Gesundheit ernster zu nehmen. Gerade soziale Medien beeinflussen den Alltag der Menschen, vor allen Dingen junger Menschen, massiv. Deshalb brauchen Kinder und Jugendliche stärkeren Schutz und stärkere Schutzräume im analogen, aber auch im digitalen Raum.
Selbstverständlich gehört auch Bewegung dazu: Bewegung, Sport und Gesundheitsbildung. Wer früh lernt, wie Ernährung, Bewegung und Gesundheitsbildung zusammenhängen, profitiert ein Leben lang davon. Prävention ist deshalb keine Belastung. Prävention ist eine Investition in die Zukunft unserer Kinder und unserer Gesellschaft.
Dafür braucht es die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen, keine vorschnellen Versprechungen,
deren Finanzierung, Zuständigkeiten und Umsetzung ungeklärt bleiben.
Der Antrag greift wirklich wichtige Fragen auf. Ich danke Ihnen, dass wir ihn hier noch mal diskutieren können.
Er schafft Aufmerksamkeit. Trotzdem habe ich gerade sehr deutlich gemacht, warum wir diesem Antrag nicht zustimmen können.
Herzlichen Dank.