Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! „Wenn ein Kind geboren wird, dann verändert sich alles“, das wurde mir oft gesagt. Aber erst, wenn man es selbst erlebt, versteht man wirklich, was damit gemeint ist. Ich erlebe das gerade jeden Tag mit meinem Sohn Leopold, der fast sieben Monate alt ist.
Aus Familienpolitik wird etwas sehr Konkretes, aus abstrakten Verwaltungsverfahren werden echte Fragen im Leben junger Eltern: Welche Anträge müssen wir stellen? Welche Unterlagen und Nachweise brauchen wir dafür? Welche Fristen dürfen wir nicht verpassen? Und wo müssen wir die immer gleichen Daten wieder eintragen? Gleichzeitig gibt es da diesen kleinen Menschen, der einen anschaut, lacht, wächst, jeden Tag etwas Neues lernt und der natürlich viel wichtiger ist als jedes Formular.
Genau deshalb sprechen wir heute über mehr als nur eine technische Verwaltungsänderung. Wir sprechen darüber, wie der Staat Familien begegnet: Mit Misstrauen und Papier oder mit Vertrauen, digitaler Kompetenz und konkreter Unterstützung? Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf geben wir darauf eine klare Antwort: Kindergeld soll künftig in vielen Fällen automatisch ausgezahlt werden. Das ist ein richtiger, ein überfälliger, ein familienfreundlicher Schritt.
Denn gerade nach der Geburt eines Kindes brauchen Familien vor allen Dingen eines: Zeit füreinander, Zeit zum Ankommen, Zeit, um als Familie zusammenzuwachsen – und nicht noch mehr Bürokratie. Ein Staat, dem die relevanten Informationen bereits vorliegen, sollte junge Eltern nicht noch einmal bitten, dieselben Daten einzutragen, Nachweise hochzuladen oder Formulare auszufüllen.
Ein moderner Staat handelt dort, wo er kann. Genau darum geht es bei diesem Gesetz. Wenn die Geburt beurkundet ist, wenn die Anspruchsvoraussetzungen eindeutig vorliegen, wenn eine Kontoverbindung bekannt ist, dann soll die Familienkasse das Kindergeld künftig automatisch auszahlen können. Das klingt schlicht, ist aber ein Paradigmenwechsel.
Nicht die Bürgerinnen und Bürger müssen dem Staat ständig hinterherlaufen. Der Staat nutzt die Informationen, die er ohnehin hat, um den Menschen das Leben leichter zu machen.
Das ist moderne Verwaltungspolitik.
Das ist konkrete Familienpolitik. Und das ist echter Bürokratieabbau. Für junge Familien zählt nicht nur das Geld, es zählt auch die Zeit. Es zählt die Ruhe. Es zählt das Gefühl, dass der Staat nicht zusätzlich belastet, sondern unterstützt.
Dabei geht dieser Gesetzentwurf bewusst pragmatisch und schrittweise vor. Zunächst soll das Verfahren für Geburten ab dem zweiten Kind gelten. Warum? Weil die Familienkassen dort bereits auf vorhandene Daten aus früheren Kindergeldfestsetzungen zurückgreifen können. Das ist vernünftig. Wir starten dort, wo die Datenlage belastbar ist und wo das Risiko fehlerhafter Auszahlungen gering bleibt.
In einer zweiten Ausbaustufe soll das Verfahren dann auch auf erstgeborene Kinder ausgeweitet werden. Dafür braucht es zusätzliche digitale Schnittstellen und automatisierte Verfahren. Auch hier gilt: lieber solide und rechtssicher als überhastet und fehleranfällig.
Ein zentraler Punkt ist der Schutz vor ungerechtfertigten Auszahlungen, gerade in Fällen von Grenzüberschreitungen innerhalb der Europäischen Union. Deshalb ist vorgesehen, dass antragsloses Kindergeld zunächst nur dann ausgezahlt wird, wenn sowohl ein inländischer Wohnsitz des Kindes als auch eine inländische Erwerbstätigkeit mindestens eines Elternteils vorliegen. Das ist richtig.
Dieser Gesetzentwurf verzichtet bewusst auf einen umfassenden sozialrechtlichen Umbau, auf neue Behördenstrukturen, auf zusätzliche Leistungssysteme und komplizierte Portallösungen. Stattdessen konzentrieren wir uns auf das, was tatsächlich umsetzbar ist und Familien konkret hilft. Das ist pragmatische Modernisierung.
Meine Damen und Herren, dieses Gesetz steht aber auch für etwas, was wir viel öfter beherzigen sollten. Es steht für das Prinzip „Once only“. Bürgerinnen und Bürger sollten dem Staat bestimmte Informationen nur einmal mitteilen müssen und nicht bei jeder Behörde wieder von vorne beginnen. Das Once-Only-Prinzip kann weit über das Kindergeld hinaus Verbesserungen bringen. Dieses Gesetz darf nur der Anfang sein und steht exemplarisch für einen Staat, der bürgernäher, digitaler und effizienter werden will, einen Staat, der vorhandene Daten sinnvoll nutzt, statt Bürgerinnen und Bürger immer neue Nachweise zu bereits Bekanntem erbringen zu lassen.
Wenn ein Kind geboren wird, dann sollte der erste Kontakt mit dem Staat nicht aus Bürokratie bestehen. Er sollte ein Zeichen sein: Wir sehen euch, wir unterstützen euch, wir machen es euch ein Stück leichter. – Deshalb unterstützen wir diesen Gesetzentwurf ausdrücklich.
Vielen Dank.