Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Liebe Apotheker, Sie haben in den letzten Jahren Enormes geleistet, besonders in der Coronapandemie, aber auch im täglichen Leben. Sie geben nicht nur Medikamente aus, sondern Sie beraten auch, hören zu, kleben Pflaster, versorgen Wunden. Viele von Ihnen sind Ersthelfer in Ihren Regionen, und Sie sind der niederschwellige Zugang der Menschen zum Gesundheitssystem. Dafür gilt Ihnen unser Dank.
Es freut mich aber umso mehr, dass wir heute das vorliegende Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz beschließen werden. Sie haben sehr lange darauf gewartet. Wir haben viele Gespräche mit Ihnen geführt, auch sehr konstruktiv, und ich kann nur sagen: Auch dafür gebührt Ihnen unser Respekt. Dieses Gesetz ist ein Erfolg. Es stärkt die pharmazeutischen Dienstleistungen. Wir wollen die Apotheken weiterentwickeln; wir wollen Ihre Kompetenz stärker in Prävention, Medikationssicherheit und in die Versorgung chronisch kranker Menschen einbringen. Wir werden die vorhandenen Strukturen nutzen; denn Ihre Kompetenz und Fachlichkeit haben Sie schon lange unter Beweis gestellt.
Und damit bauen wir keine neuen Parallelstrukturen auf.
Auch beim Notdienst haben wir nachgeschärft. Wer die Apotheke vor Ort erhalten will, darf die Belastung durch Nacht- und Notdienste eben nicht ignorieren. Gerade kleinere Apotheken tragen hier die strukturelle Last, die der Versandhandel nicht annähernd ausgleichen kann. Das ist Fakt. Deshalb ist es richtig, dass wir die Mittel gezielt für Voll- und Teilnotdienste einsetzen und Apotheken an dieser Stelle konkret entlasten.
Wir haben die Nullretaxierung aus formellen Gründen wieder abgeschafft, Skonti für Apotheken wieder eingeführt. Es wird aber nicht alles im Gesetz geregelt. Dieses Gesetz wird von zwei Verordnungen begleitet werden; darin wird das Fixum geregelt. Dieses liegt zur Endabstimmung im Wirtschaftsministerium; es wird gestaffelt kommen. Ein Teil kommt ab 01.07, und ab 01.01. erhalten die Apotheker das volle Fixum, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, von 9,50 Euro.
In der Verordnung wurden auch die Bestimmungen zum Versandhandel noch einmal nachträglich geregelt. Und, meine Damen und Herren, ich kann Ihnen nur sagen, dass gerade im Bereich Versandhandel noch nicht das letzte Wort gesprochen ist. Ich bin unserer Ministerin Nina Warken sehr, sehr dankbar; denn sie hat angekündigt, hier noch weiter in den Austausch zu gehen und zu prüfen, inwiefern wir hier weitere Regularien einbringen können.
Die neue Delegation bestimmter Tätigkeiten an qualifiziertes pharmazeutisches Personal wird in Zukunft mehr Flexibilität schaffen. Aufklärung, Anamnese, Einwilligung und Dokumentation bleiben bei den impfberechtigten Apothekern. Aber ich kann nur meinen Kollegen danken; wir haben die Möglichkeit der venösen Blutabnahme zu diagnostischen Zwecken bei Erwachsenen geschaffen. Das ist ein wichtiger Schritt, und eine Voraussetzung hierfür bleibt die ärztliche Schulung. Wir erweitern also die Möglichkeit, aber die Qualitätsanforderungen bleiben.
Ich kann nur sagen: Mit dieser Apothekenreform legen wir einen weiteren Grundstein für ein kommendes Gesetz, nämlich das Primärversorgungsgesetz.
Zusammenfassend können wir hier sagen: Das sind in Zukunft richtig gute Rahmenbedingungen für unsere Apotheker,
auch für Ihre Apotheker in Ihrem Wahlkreis.
Denn: mehr Niedrigschwelligkeit bei pharmazeutischen Dienstleistungen, mehr Unterstützung beim Notdienst, mehr Klarheit bei der Abrechnung, mehr Fixum, mehr Möglichkeiten bei Impfungen, Prävention und Diagnostik,
mehr Flexibilität beim Personaleinsatz, mehr Flexibilität bei den Öffnungszeiten,
keine Nullretaxierung und die Wiedereinführung der Skonti.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Opposition, ich kann nur sagen: Unterstützen Sie das Gesetz!
Auch Sie haben Apotheken vor Ort, auch Sie wollen medizinisch versorgt werden. Stimmen Sie diesem Gesetz zu!
Ich bedanke mich an dieser Stelle bei unserer Bundesgesundheitsministerin, bei Dr. Georg Kippels, der es nicht immer leicht mit uns hatte in diesem Zusammenhang, bei Dr. Pantazis – herzlichen Dank! – und natürlich bei den zwei Berichterstattern, bei Dr. Stephan Pilsinger und Dr. Tanja Machalet. Herzlichen Dank noch mal. Und ich kann nur empfehlen: Stimmen Sie unserer Gesetzgebung zu!