Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer im ländlichen Raum lebt, der weiß das nur zu gut: Eine Apotheke ist weit mehr als nur ein Ort, an dem Arzneimittel abgeholt werden. Apotheken sind über ihren unverzichtbaren Beitrag für die Gesundheitsversorgung hinaus wichtige Anlaufstellen auch im sozialen Leben vieler Menschen, gerade im ländlichen Raum, mancherorts sogar die letzte Anlaufstelle, wenn schon alles andere zugemacht hat.
Mit dem Gesetz, das wir heute beschließen, stärken wir die Apotheken vor Ort, wirtschaftlich wie organisatorisch, und wir schaffen mehr Handlungsfreiheit und Entlastung für die Apothekerinnen und Apotheker im Alltag.
Das zeigt sich zum Beispiel dann, wenn ein Patient mit Rezept kommt und das Rabattarzneimittel nicht lieferbar ist. Künftig darf die Apotheke schneller ein vorrätiges, ebenso geeignetes Präparat abgeben. Das heißt mehr Handlungsfreiheit für die Apotheker und im Zweifel ein Weg weniger für die Patientinnen und Patienten.
Und gleichzeitig schließen wir ungerechte Nullretaxationen aus. Ab jetzt dürfen Krankenkassen den Apotheken nicht mehr die komplette Vergütung streichen, wenn etwa Chargennachweise fehlen, wenn Formfehler vorliegen oder ein Arzneimittel nicht verfügbar war.
Künftig gilt: Wer korrekt versorgt hat, der darf nicht wegen Formalien auf den gesamten Kosten sitzen bleiben, und das ist gut so.
Außerdem verbessern wir die wirtschaftliche Situation der Apotheken mit dem heutigen Gesetz und mit zwei weiteren Verordnungen. Der zentrale Punkt dieser Reform im Ganzen ist das Packungsfixum. Wir erhöhen es zum 1. Juli 2026 auf 9 Euro und zum 1. Januar 2027 auf 9,50 Euro, und damit erfüllen wir ein klares Versprechen aus dem Koalitionsvertrag.
Darüber hinaus kommen noch die Aufhebung des Verbots von Skonti und die Erhöhung der Notdienstpauschale als konkrete Unterstützung der Apotheken vor allem in den ländlichen Gebieten hinzu.
Damit geben wir ein Signal an die Apotheken vor Ort: Wir sehen euch, und wir schätzen eure Leistung.
Und wir wissen, dass Beratung, dass Nacht- und Notdienste, dass Lagerhaltung und Verantwortung nicht zum Nulltarif zu haben sind.
Und einen letzten Beitrag möchte ich noch ansprechen, den dieses Gesetz an mehreren Stellen leistet: Wir anerkennen und stärken die heilberufliche Qualifikation der Apotheker und des pharmazeutischen Personals, indem wir ihnen mehr Kompetenzen übertragen, etwa zur Durchführung pharmazeutischer Dienstleistungen, von Tests, Impfungen, Beratungen und diagnostischen Angeboten. Damit werden Arztpraxen entlastet und niedrigschwellige Zugänge geschaffen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir machen heute mit den Apothekerinnen und Apothekern einen Schritt in die Gesundheitsversorgung der Zukunft; denn sie sind eine tragende Säule eines modernen Primärversorgungsmodells. Für uns ist klar: Nur mit Apotheken gelingt eine wohnortnahe, schnelle und verlässliche Gesundheitsversorgung, und dem tragen wir mit dem heutigen Gesetz Rechnung.
Vielen Dank.