Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Habemus Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz! Apothekenreform – halleluja!
Dieses Gesetz ist das Ergebnis wirklich intensiver und konstruktiver Arbeit, die wir hier im Parlament geleistet haben, und sendet ein starkes Signal der Koalition: Wir stärken die Apotheken als unverzichtbare Säule unserer Gesundheitsversorgung!
Wir sehen: Die Apotheken vor Ort mit ihrem qualifizierten Personal sind in der Fläche unerlässlich. Sie sind nicht nur Abgabestellen für Medikamente, sondern zentrale Anlaufstellen, wichtige Berater und – jetzt noch mehr – aktive Gesundheitsdienstleister. Was erreichen wir mit dieser Reform?
Erstens. Wir entlasten das System und machen den Zugang zu Leistungen einfacher.
Und wir schaffen in der Tat Bürokratie ab. Die Meldepflicht für Covid-19-Fälle wird vollständig aufgehoben. Das ist pragmatisch, effizient und entlastet unsere Arztpraxen und Gesundheitsämter. Gleichzeitig vereinfachen wir den Zugang zu pharmazeutischen Dienstleistungen, indem wir hier die Verschreibungspflicht streichen und die Abstimmung der Apotheke mit dem behandelnden Arzt ermöglichen. Kleinere Zweigapotheken werden die Versorgung in ländlichen Regionen sichern, wo sonst Apotheken schließen müssten.
Und wir haben eine sinnvolle Vertretungsregelung zur Aufrechterhaltung des Betriebs gefunden: maximal 20 Tage im Jahr mit einer Evaluation, um uns anzuschauen, ob es funktioniert.
Zweitens. Wir stärken das Personal und erweitern die Kompetenzen unserer Apotheken. Wir ermöglichen es Apothekerinnen und Apothekern, künftig venöse Blutentnahmen für diagnostische Zwecke durchzuführen – nach ärztlicher Schulung und mit klaren Qualitätsstandards. Das entlastet die überlasteten Arztpraxen und bietet den Bürgerinnen und Bürgern einen niedrigschwelligen Zugang zu wirklich wichtigen Vorsorgeleistungen.
Und wir gehen noch weiter: Unter strengen Vorgaben einer ärztlichen Schulung dürfen zukünftig auch pharmazeutisch-technische Assistenten und Pharmazeutinnen und Pharmazeuten im Praktikum Impfungen verabreichen. Das ist ein großer Durchbruch, um die Impfquoten zu stärken und unser qualifiziertes Personal besser einzubinden und wertzuschätzen. Und ich sage hier ganz klar: Mit neuen Aufgaben muss auch eine angemessene Vergütung einhergehen.
Deswegen sorgen wir – drittens – für finanzielle Stabilität und eine verlässliche Planung. Die Reform ermöglicht es nun, ungenutzte Reserven im Fonds der pharmazeutischen Dienstleistungen zu nutzen, um die Notdienstvergütung zu stärken. Und, ja, die Erhöhung des Fixums kommt. Das hilft den Apotheken, vor allem im ländlichen Raum.
Wichtig ist für uns aber, dass es für weitere Verhandlungen über die Vergütung eine vernünftige Datengrundlage gibt.
– Frau Piechotta, die Grundvoraussetzung dafür, dass wir in Zukunft die unterschiedlichen Einkommen der Apotheken berücksichtigen können, ist, dass wir eine vernünftige Datengrundlage haben. Dafür haben wir gesorgt, dafür haben wir uns stark eingesetzt.
Insofern ist das Gesetz ein wirklich gutes Gesetz. Es ist ein großer Schritt, um das Bestehen unserer Apotheken vor Ort zu sichern.
Und auch ich möchte mich bedanken bei den Kolleginnen und Kollegen – liebe Simone, lieber Stephan, lieber Christos –