Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Unser Petitionsgesetz ist mittlerweile sage und schreibe 50 Jahre alt und enthält immerhin neun Paragrafen. Schauen wir mal in die Bundesländer: Nahezu alle Bundesländer verfügen mittlerweile über ausdrucksstarke eigene Petitionsgesetze, gar nicht zu reden von der Situation in der EU. Wenn wir über die Grenze schauen: Polen hat eigene Ombudsmänner, Österreich hat Volksanwälte; alles ist dort ausgeprägter als bei uns.
Wir sehen also: Wir haben hier einen dringenden – ja, ich meine, einen sehr dringenden – Handlungsbedarf, was im Grunde auch ein Blick auf die vergangene Ampelregierung beweist. Die hatte nämlich in ihrem Koalitionsvertrag auch stehen: Wir müssen das Petitionswesen unbedingt stärken und aufwerten. – Das ist natürlich nicht gelungen. Die Ampel hat insoweit also eine Leerstelle zu verzeichnen. Wir müssen also dringend das Petitionswesen und den zuständigen Ausschuss als solchen aufwerten.
Warum, liebe Damen und Herren? Wir leben in einer Demokratie, und Kennzeichen einer lebendigen Demokratie sind im Grunde die politische Partizipation und natürlich auch das Engagement jedes einzelnen Bürgers. Davon lebt die Demokratie.
Üblicherweise – wir wissen das – haben wir in Abständen von vier Jahren Wahlen zum Bundestag zu bestreiten, im fünfjährigen Abstand Wahlen zu den Landesparlamenten. Das ist Ausdruck der repräsentativen Demokratie. Wir sind der Ansicht, dass man das noch weiter fördern muss in Gestalt einer direkteren Demokratie.
Der Weg dorthin – das wissen wir alle –, nämlich Richtung Volksabstimmungen und Volksbeteiligung, ist sehr, sehr dornenreich und war bisher nicht von Erfolg gekrönt. Deshalb wollen wir hier vorangehen und das Petitionswesen stärken. So haben wir dann neben den Wahlen eine stärkere Beteiligungsmöglichkeit. Der Bürger kann sein Anliegen unmittelbar in die Plenarsäle hineinbringen, an dem politischen Diskurs mitwirken. Das fördert die aktive Teilhabe und das Gefühl, dazuzugehören. Jedermann hat dann das Gefühl, mit seinem Anliegen vor den Parlamenten auch Gehör zu finden.
Weshalb nun ein Gesetz? Wir wollen das Petitionswesen nicht symbolisch aufwerten, sondern es auch mit neuen Rechten versehen. Der Petitionsausschuss kann heute auch schon Zeugen und Sachverständige laden, hat allerdings nicht die Möglichkeit, Druck auszuüben, das auch durchzusetzen. Das wollen wir ändern. Das geht aber nur über Grundrechtseingriffe. Deswegen brauchen wir dafür ein Gesetz.
Neben materiellen Fragen werden auch formelle Fragen angesprochen, etwa dass der Petitionsausschuss – das ist neu – die Befugnis bekommen soll, bei nachgeordneten Behörden wie Gerichten und Staatsanwaltschaften Informationen einzuholen, die dann auch zur Amtshilfe verpflichtet sind.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns uns nicht aufhalten mit einer kleinlichen Krittelei an der einen oder anderen Bestimmung, die im Grunde nur das Ziel hat, unseren Entwurf zu torpedieren, nur weil er von uns stammt! Lassen Sie uns in eine ergebnisoffene, lösungsorientierte Beratung eintreten! Wir sind dankbar für jede Anregung.
Haben Sie herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die Unionsfraktion Johannes Wiegelmann.