Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fußballweltmeisterschaft rückt näher, die Vergleiche mit Fußball werden mehr. Ich glaube, wir sind eine ganz gute Mannschaft im Petitionsausschuss. Daher möchte ich auch dieses Beispiel verwenden.
– Das Tor bleibt sauber.
Es tut immer gut, wenn man noch mal nachschaut, was Artikel 17 des Grundgesetzes eigentlich sagt. Ich möchte diesen Artikel noch mal zitieren:
„Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“
Ein sehr einfacher Satz, sehr übersichtlich, aber dieser Satz zeigt genau das, was hier möglich ist: Jeder, egal, ob er laut ist, ob er leise ist, ob er vernetzt ist, ob er weniger vernetzt ist, ob er einflussreich ist, ob er öffentlich sichtbar ist oder nicht, kann eine Petition einreichen. Genau darin liegt die besondere Stellung des Petitionsausschusses; denn hier wird dieses Grundrecht mit Leben erfüllt, und die Möglichkeit wird, wie bereits ausgeführt wurde, intensiv genutzt.
Die vielen Eingaben geben sehr genau wieder, welche Themen die Menschen im Land bewegen. Es werden persönliche, emotionale Problemstellungen in den Petitionen aufgegriffen, aber auch Themen, die in den Familien, in den Vereinen, in den Medien diskutiert werden. Oft werden diese Themen früher an uns herangetragen, als sie in konkrete Gesetzgebungsvorhaben einfließen. Und, Herr Schiller, ich glaube nicht, dass es darum geht, Regierung oder Opposition zu treffen mit den entsprechenden Petitionen. Ich glaube, die Menschen möchten dem Parlament zeigen, was nicht funktioniert, welche Sorgen sie haben; und da ist es ganz egal, ob Regierung oder Opposition.
Der Petitionsausschuss ist wie ein Brennglas. Hier werden alle Themen besprochen, querdurch, und auch wir Abgeordnete können sehr viel lernen in diesem Ausschuss. Wir sind nicht nur die Fachpolitiker. Wir sind sehr breit aufgestellt in den Themen. Wir diskutieren, und es tut uns allen gut. Und die demokratische Mitwirkung beschränkt sich eben nicht auf den Wahltag alle vier Jahre. Wer als Bürger erlebt, dass eigene Anliegen gehört, geprüft und öffentlich beraten werden, der erlebt auch ganz konkret, dass der Gesetzgeber ansprechbar ist.
Lassen Sie mich deshalb auf zwei Petitionen eingehen, die wir im vergangenen Jahr – nach Erreichen des Quorums von 30 000 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern – öffentlich beraten haben. Ein persönlicher Einschub noch zum Quorum: Dieses Quorum in Höhe von 30 000 halte ich für zu niedrig, nicht weil ich denke, man möge diese öffentlichen Anhörungen reduzieren. Aber ich glaube, wenn wir das Quorum nach oben setzen würden, dann würden diese öffentlichen Anhörungen einen ganz anderen Wert erhalten.
Ich glaube, darüber müssen wir uns mal im Ausschuss unterhalten und sehen, inwieweit wir da zueinanderkommen können.
Die erste Petition, auf die ich eingehen werde, betraf den Jugendschutz im Internet. Konkret ging es um die Frage, wie Kinder und Jugendliche besser davor geschützt werden können, im Netz zum Gegenstand von Vermarktung zu werden. Die Petentin hat darauf hingewiesen, dass Familien ihren Lebensalltag mit den eigenen Kindern filmen, diese Inhalte auf Social-Media-Plattformen veröffentlichen und damit Reichweite erzielen – alles legitim, aber teilweise auch mit dem Ziel, über Werbung Geld zu verdienen. Die Grenzen zwischen dem Wunsch, sich auf Social Media zu zeigen, und einer problematischen Nutzung von Kindern für kommerzielle Zwecke sind hier denkbar schmal. Kinder können die Tragweite solcher Veröffentlichungen nicht überblicken. Besonders schwierig ist es natürlich, dass es oft die Eltern selbst sind, die diese Inhalte ins Netz stellen und zugleich die Sorgeberechtigten sind. Der Schutz von Kindern darf nicht an der Schwelle zum digitalen Raum enden.
Wir als Petitionsausschuss haben diese Petition als Materialüberweisung an die Bundesregierung weitergegeben, damit dieses Thema in die weiteren Überlegungen zur Stärkung von Gesundheits- und Jugendmedienschutz einfließen kann.
Eine weitere Petition, die wir beraten haben, fordert ein Social-Media-Verbot für Kinder unter 16 Jahren. Auch diese Petition greift eine Debatte auf, die weltweit in sehr vielen Ländern geführt wird; denn natürlich sehen wir alle, dass eine übermäßige Nutzung sozialer Medien mit langen Bildschirmzeiten, problematischen Algorithmen und vielem mehr für Kinder und Jugendliche negative Folgen hat. Gleichzeitig hat die öffentliche Beratung gezeigt, dass die Antwort nicht so einfach ist, wie sie auf den ersten Blick erscheint; denn Kinder und Jugendliche haben in dieser Welt, in der digitalen Welt, auch ein Recht auf Teilhabe. Es geht um den Schutz, aber es geht auch um die Frage, wie Jugendliche lernen können, sich sicher und verantwortungsvoll in digitalen Räumen zu bewegen. Hier liegt aber ein abschließender Beschluss des Petitionsausschusses noch nicht vor.
Und ganz zum Schluss möchte ich noch mal auf ein Thema aufmerksam machen, das heute auch schon angesprochen wurde. Im Internet gibt es inzwischen zahlreiche privatwirtschaftliche Anbieter, bei denen Forderungen online aufgestellt und Unterstützer gesammelt werden können. Das mag schnell Aufmerksamkeit erzeugen. Aber es ersetzt eben nicht das Petitionsverfahren des Deutschen Bundestages.
Nur hier gibt es ein geordnetes Verfahren und bei Erreichen des Quorums eine öffentliche Beratung, in der der Petent selbst zu Wort kommt und die Bundesregierung Stellung nimmt. Ich will deshalb auch einmal an alle Kolleginnen und Kollegen in diesem Haus appellieren, immer wieder auf unser offizielles Verfahren hinzuweisen und für unser Verfahren zu werben. Denn es ist der verfassungsmäßige Weg, auf dem Menschen ihr Anliegen direkt an das Parlament richten können – nicht nur sichtbar, sondern wirksam. Denn dafür steht der Petitionsausschuss.
Vielen Dank.