Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Fußballfans! Es ist das gute Recht der Opposition, Anträge in den Bundestag einzubringen. Das macht unseren Parlamentarismus lebendig und stärkt die demokratische Debatte hier im Hohen Haus. Da der Sport von Fairness lebt, möchte ich an dieser Stelle auch gern zum Ausdruck bringen, dass ich den Antrag der Grünen durchaus sehr unterstützenswert finde und viele gute Ansatzpunkte darin sehe.
Als leidenschaftlicher Fußballfan und langjähriges Vorstandsmitglied bei meinem Heimatverein, dem KSV Hessen Kassel, muss ich anerkennen: Wir müssen bei dem Thema Fansozialarbeit besser werden. Ein Zeugnisverweigerungsrecht im Fußball, vor allem bei Fanprojekten und für die dort mitarbeitenden Sozialarbeiter/-innen, brauchen wir. Das ist ein ganz relevanter, wesentlicher Punkt.
Solange der § 53 der Strafprozessordnung keine Erweiterung erfährt, wird weiterhin zunehmend die Frage aufkommen, unter welchen Voraussetzungen die professionelle Arbeit in den bundesweiten Fanprojekten fortgesetzt werden kann und welche Konsequenzen sich aus einer Beibehaltung des Status quo ergeben.
In den vergangenen Jahren kam es mehrfach zu Verfahren, bei denen Ordnungs- und Justizbehörden Aussagen von Fanarbeitern gegen die von ihnen betreuten Personen verlangten. Angesichts der gegenwärtigen Situation, zum Beispiel in den deutschen Ultraszenen, ist davon auszugehen, dass Zeugenaussagen von Fanarbeitern in Ermittlungs- und Gerichtsverfahren eine zukünftige vertrauensvolle, gemeinsame Zusammenarbeit erheblich erschweren und nicht selten unmöglich machen. Gerade in der Klientenarbeit, gerade in der Jugendarbeit kommt es natürlich auch auf Vertrauen an.
Fest steht: Die geltenden Rechtsvorschriften aus den 50er-Jahren werden den heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht. Ich bin überzeugt, dass eine gezielte Erweiterung weder die Beweismöglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden noch die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege beeinträchtigen würde.
Die Vorteile einer solchen Rechtserweiterung liegen hingegen auf der Hand: Erstens schaffen wir Rechtssicherheit und beseitigen bestehende Rechtsunsicherheiten. Zweitens verhindern wir weitere Gewissenskonflikte bei Fanarbeiterinnen und Fanarbeitern. Drittens stärken und fördern wir die Vertrauensarbeit, gerade gegenüber der Klientel der Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
Darüber hinaus begrüße ich, dass Sie in Ihrem Antrag die wichtige Arbeit der Fanprojekte ebenfalls ansprechen. An dieser Stelle möchte ich dem Fanprojekt „Fullestadt“ aus meinem Wahlkreis Kassel sowie allen weiteren 70 Fanprojekten bundesweit für ihre wertvolle Arbeit danken.
Es ist richtig, dass die Finanzierung der Koordinierungsstelle Fanprojekte trotz deutlich gestiegener Anforderungen über Jahre hinweg unverändert geblieben ist. Deshalb ist es wichtig, dass sich das BMBFSFJ, der DFB sowie die DFL grundsätzlich darauf verständigt haben, die inflationsbedingten Kostensteigerungen auszugleichen. Die laufende Förderphase wird zudem genutzt, um die Handlungsfähigkeit der KOS und der Fanprojekte ab 2027 zukunftsfest aufzustellen. Das braucht es jetzt auch.
Auch beim Thema Stadionallianzen bin ich ausdrücklich bei Ihnen. Sie sind ein wichtiger Baustein in der Sicherheitsarchitektur im Fußball. Sie verbessern die Netzwerkarbeit und fördern Vertrauen und die Kommunikation zwischen Vereinen,
Polizei, Kommunen und Fanprojekten.
Sie tragen zur Entlastung der Polizei bei und leisten einen wichtigen Beitrag zu einem positiven Stadionerlebnis.
Der Stadionbesuch in Deutschland ist sicher. In Hessen verfügen wir seit 2022 über eine solche Stadionallianz, an die auch mein Heimatverein, der KSV Hessen Kassel, angedockt ist. Die bisherigen Erfahrungen zeigen deutlich, dass es immer weniger Kriminalitätsprobleme und immer weniger Gewalt in den Stadien gibt. Die neun Bundesländer sind da auf einem richtigen Weg.
In diesem Zusammenhang ist mir der Punkt in Ihrem Antrag allerdings etwas zu kurz gegriffen. Deshalb plädiere ich dafür, Stadionallianzen mit einheitlichen Standards bundesweit zu etablieren und sie ausdrücklich als eigenständiges Instrument in das Nationale Konzept Sport und Sicherheit, kurz: NKSS, aufzunehmen.
Der Titel Ihres Antrags „Fanrechte im Fußball stärken – Diskriminierung und Repression bekämpfen, demokratische Beteiligung fördern“ klingt zunächst sehr vielversprechend. Allerdings ist die Bundesregierung für viele Ihrer Forderungen schlichtweg der falsche Adressat. Die Bundesregierung plant weder die Einrichtung einer bundesweiten zentralen Stadionverbotskommission, noch kann sie kollektive Stadionverbote verhängen. Ebenso wenig liegt die Einführung personalisierter Tickets in ihrer Zuständigkeit.
Wer politische Forderungen stellt, sollte auch die Zuständigkeit im Blick haben,
ansonsten ist ein Fehlpass vorprogrammiert. Die entscheidenden Mitspieler an dieser Stelle sind die Verbände, die Vereine, die Länder – Stichwort: IMK und vor allem die Bund-Länder-offene Arbeitsgruppe BLoAG, die sich derzeit mit möglichen Maßnahmen beschäftigt.