Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Demokratinnen und Demokraten!
Wir beschließen heute ein Gesetz, das einen realen Missstand adressiert. Niemand bestreitet, dass es missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen gibt, Fälle, in denen die Anerkennung nicht der Fürsorge für ein Kind dient, sondern der Umgehung aufenthaltsrechtlicher Regeln. Das ist ein Problem, und der Gesetzgeber darf das nicht ignorieren.
Dieses Gesetzgebungsverfahren war kein einfaches. Der ursprüngliche Regierungsentwurf hat auch außerhalb des Parlaments – bei Verbänden, bei Praktikerinnen und Praktikern, bei Beratungsstellen – erhebliche Bedenken ausgelöst, obwohl ich mir die Bemerkung erlauben darf: Dieser Regierungsentwurf war deutlich besser als der, den wir damals in der Ampelkoalition verhandelt haben.
Es waren Bedenken, die auch wir als SPD-Fraktion geteilt und ernst genommen haben. Es ging um die Frage, wie weit ein Zustimmungsvorbehalt der Ausländerbehörde reichen darf. Und es ging um den Grundsatz, dass der Verdacht auf Missbrauch nicht zur Regel werden darf, während das familiäre Band zur Ausnahme verkommt.
Letzteres greift das Gesetz auf, indem es klar formuliert: Wer in einer gelebten sozialen Beziehung lebt, der fällt nicht in den Anwendungsbereich.
Das Gesetz soll genau dort greifen, wo Vaterschaft als aufenthaltsrechtliches Instrument eingesetzt wird, nicht mehr und nicht weniger. Daran muss es sich auch messen lassen.
Im parlamentarischen Verfahren haben wir deshalb noch mal nachgebessert und den Anwendungsbereich deutlich eingegrenzt. Die Ausnahme für Personen mit Beschäftigungsduldung ist ein wichtiger Schritt. Wer seit Jahren arbeitet, Beiträge zahlt, integriert ist und eine klare aufenthaltsrechtliche Perspektive hat, soll nicht pauschal unter Zustimmungsvorbehalt gestellt werden.
Die Absenkung der Melderegisterfrist von 18 auf 14 Monate führt ebenfalls dazu, dass deutlich weniger in das Zustimmungsverfahren gehen müssen. Und die Klarstellung des § 1598 BGB war schlicht notwendig, um Widersprüche mit dem Abstammungsrecht zu vermeiden.
Ein Gesetz, das strukturell mit dem Verdacht auf Missbrauch operiert, trägt eine besondere Verantwortung. Es muss präzise wie verhältnismäßig sein und sicherstellen, dass keine echten Familien in bürokratische Verfahren gezogen werden, nur weil Lebensumstände auf dem Papier einem Muster ähneln. Ob das in der Praxis gelingt, wird sich zeigen. Wir werden die Umsetzung genau beobachten und evaluieren.
Dieses Gesetz enthält noch eine zweite Korrektur, die fachlich erst mal nichts damit zu tun hat. Ich möchte sie der Vollständigkeit halber trotzdem einmal hier erwähnen. Ende letzten Jahres trat eine Änderung im Energiewirtschaftsgesetz in Kraft, die leider zu Herausforderungen führte. Vorschriften zu Strom- und Gassperren wurden aus den Verordnungen ins EnWG überführt, und damit fiel plötzlich die Zuständigkeit der Amtsgerichte weg. Stattdessen: Landgericht, Anwaltszwang, höhere Kosten für Menschen, die ihre Stromrechnung nicht bezahlen können.
Das ist nicht nur bürokratisch widersinnig, das trifft Menschen in echten Notlagen. Rund 4 Millionen Haushalte in Deutschland haben Zahlungsrückstände bei Energieversorgern. Das Amtsgericht war für diese Fälle genau das Richtige, und das stellen wir heute wieder richtig. Wir werden diesem Gesetz insgesamt heute so zustimmen.