Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen!
Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man etwas Positives über diese Debatte sagen kann, dann doch, dass wir uns alle einig sind, dass es Missbrauch ist, wenn Männer in Einzelfällen Vaterschaften nur deshalb anerkennen, weil sie ausländischen Kindern oder deren Müttern ein Aufenthaltsrecht oder die deutsche Staatsangehörigkeit verschaffen wollen. Dieser Missbrauch schadet echten Familien und untergräbt das Vertrauen in unseren Rechtsstaat. Deswegen hat der vorliegende Gesetzentwurf eine klare Linie. Wir wollen familiäre Beziehungen schützen und Scheinvaterschaften verhindern.
Anders, als es hier gerade gesagt wurde, lassen wir uns bei diesem Gesetz aus unserer Sicht von dem Grundgedanken leiten, dass unverheiratete binationale Paare vor einem pauschalen Generalverdacht geschützt werden müssen und keine Ungleichbehandlung stattfinden darf. Das wäre aus meiner Sicht im Übrigen auch nicht mit der Verfassung vereinbar.
Deswegen ist der Kern des Entwurfs das neue Zustimmungsmodell. Dort, wo ein klares Aufenthaltsrechtsgefälle und kein Ausnahmefall besteht, wird eine Vaterschaftsanerkennung nur wirksam, wenn die Ausländerbehörde vorher zustimmt. Das ist richtig, weil gerade in diesen Konstellationen ein Anreiz für Missbrauch besteht. Zugleich werden die Fälle aber ausgenommen, bei denen eine echte Beziehung naheliegt, etwa bei einer nachgewiesenen leiblichen Vaterschaft, einer bestehenden Ehe oder einem gemeinsamen Haushalt. In diesen Fällen findet eben keine Missbrauchsprüfung statt.
Eine wesentliche Verbesserung im Entwurf der Bundesregierung ist die neue Ausnahme bei einem gemeinsamen Hauptwohnsitz von mindestens 18 Monaten. Auch in diesen Fällen ist keine Zustimmung nötig, sodass Vaterschaften rechtzeitig vor der Geburt geklärt werden können. Dieser Gesetzentwurf versucht also schon, so viele Missbrauchsprüfungen wie möglich zu verhindern, weil man eben Fallgruppen hat.
Auch wenn eine Missbrauchsprüfung stattfindet, müssen wir die vielen redlichen Familien schützen, die ungerechtfertigterweise in diese Missbrauchsprüfung kommen, und die Belastung möglichst gering halten. Deswegen wollen wir sicherstellen, dass die Kriterien für die Missbrauchsprüfung eng gefasst und transparent sind. Der Entwurf arbeitet mit klaren gesetzlichen Vermutungen. Gibt es deutliche Anhaltspunkte für eine sozial-familiäre Beziehung, dann soll es keine vertiefte Missbrauchsprüfung geben. Solche Anhaltspunkte sind zum Beispiel gemeinsames Wohnen, regelmäßige Unterhaltszahlungen, regelmäßiger Umgang mit der werdenden Mutter und später mit dem Kind, eine spätere Eheschließung oder ein Geschwisterkind. Wir werden in den Beratungen darüber hinaus auch noch mal genau prüfen müssen, ob weitere typische Konstellationen aufgenommen werden müssen, damit Familien eben nicht unnötig belastet werden.
Zugleich begrenzen wir durch eine Entscheidungsfrist die Belastung für die Betroffenen. Die Ausländerbehörde hat grundsätzlich vier Monate Zeit für ihre Entscheidung. Danach gilt die Zustimmung als erteilt.
Deswegen ist das ein guter erster Aufschlag. Wir werden in den parlamentarischen Beratungen wie immer bestimmt noch mal für Verbesserungen sorgen.
Vielen Dank.