Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist heute ein guter Tag für die Sicherheit in Deutschland und für den Schutz von Kindern; um die geht es nämlich ganz besonders.
Es ist ein Tag, auf den gerade wir als Abgeordnete von CDU und CSU lange hingearbeitet haben, und ich freue mich, dass unsere Koalition aus CDU/CSU und SPD mit dem heutigen Gesetz einen Durchbruch für den besseren Schutz von Kindern vor Missbrauch und den Schutz von uns allen vor Terroranschlägen schafft.
Und dieses Gesetz ist dringend notwendig. Mehr als 16 000 amtlich registrierte Fälle von Kindesmissbrauch sind nur der sichtbare Teil einer vielfach höheren Zahl von tatsächlich Betroffenen. Auch während wir hier debattieren, wird irgendwo in Deutschland ein Kind missbraucht, gefilmt und das Material ins Netz gestellt. In einer großen Zahl dieser Fälle gibt es nur eine einzige Spur zum Täter: eine schlichte Zahlenkette, die IP-Adresse eines Computers. Und genau diese Spur lief in Deutschland bisher allzu oft ins Leere.
Die Analyse des Bundeskriminalamts ist dramatisch. Nur bei 41 Prozent der Hinweise ließ sich die IP-Adresse einem Anschluss zuordnen. Zehntausende strafrechtlich relevante Vorgänge müssen Jahr für Jahr eingestellt werden, weil die Adresse keinem Namen mehr zugeordnet werden kann. Jede dieser Einstellungen ist eine Niederlage des Rechtsstaats; das scheint Ihnen zu gefallen hier auf der rechten Seite. Hinter jeder Einstellung stehen ein perverser Täter, der potenziell ungestört weitermacht, und ein Kind, dem niemand zu Hilfe kam.
IP-Adressen dienen unseren Sicherheitsbehörden auch zur Abwehr anderer schwerster Gefahren für Leib und Leben. Um eine mutmaßliche Terrorzelle vor wenigen Jahren in Castrop-Rauxel ausfindig zu machen, hatte die Polizei nur eine sechseinhalb Tage alte Computeradresse als einzigen Ermittlungsansatz. Wäre sie nur einen halben Tag älter gewesen, wäre man den Tätern nicht mehr auf die Spur gekommen. Der Tod unschuldiger Menschen wäre die wahrscheinliche Folge gewesen, und die Liste der Terroranschläge in unserem Land wäre um einen traurigen Eintrag länger geworden.
Denn ohne unser Gesetz speichern die Anbieter von Internetzugangsdiensten IP-Adressen für maximal sieben Tage. Der Schutz von Kindern, der Schutz unserer Sicherheit darf aber nicht länger vom Prinzip Zufall abhängen, meine Damen und Herren.
Deshalb müssen diese Adressen künftig für drei Monate gespeichert werden, und deshalb gibt dieses Gesetz unseren Sicherheitsbehörden mit der Sicherungsanordnung und der Funkzellenabfrage weitere wirksame, verhältnismäßige Mittel an die Hand.
Meine Damen und Herren, die Opposition führt auch heute wieder ihre rückwärtsgewandten Kämpfe gegen die bloße Halluzination einer Vorratsdatenspeicherung. Und Ihre Vorwürfe hier von rechts beweisen nur erneut: Sie sind keine Partei der inneren Sicherheit.
Sie sind auch keine Partei der Freiheit.
In Wahrheit sind Sie nur zerfressen vom Misstrauen gegen diesen Staat und seine Sicherheitsbehörden.
Wir als Koalition schauen hingegen nach vorne, um unsere Sicherheit mit diesem verfassungs- und europarechtskonformen Gesetz zu verbessern. Ich danke daher der Justizministerin und dem Innenminister für die Erarbeitung dieses Entwurfs.
Natürlich basiert dieser Gesetzentwurf auf einer Grundrechtsabwägung: Auf der einen Seite steht der Schutz von Leib, Leben und Kinderseelen, also der höchsten Schutzgüter, die unsere Rechtsordnung kennt. Auf der anderen Seite steht ein überschaubarer Eingriff in den Datenschutz, vergleichbar der Pflicht, im Straßenverkehr nicht ohne Autokennzeichen unterwegs zu sein.
Meine Damen und Herren, es sollte niemanden in diesem Haus überfordern, sich bei dieser Abwägung richtig zu entscheiden, nämlich für den Schutz vor allem der Schwächsten in unserer Gesellschaft.
Vielen Dank.