Zum Inhalt springen
85. Sitzung
Mittwoch, 24. Juni 202621. Wahlperiode, 85. SitzungBeratung des Antrags der Abgeordneten Kathrin Gebel, Aaron Valent, Dr. Michael Arndt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke — Demokratie stärken – Chancengerechtigkeit durch Geschlechterparität
4 VermerkeReaktionswert: lebhaft325 Wörter Zwischenfrage Im Protokoll lesen

Danke. – Ich habe jetzt auch zwei Beispiele für alle mit dabei:

Erstens. Warum geht so ein Aufschrei durch unser Land, wenn wir aktuell von einer Erhöhung der Arbeitszeit sprechen? Na, weil die meisten Männer da automatisch von der bezahlten Erwerbsarbeitszeit ausgehen und sich denken: Ein, zwei Stündchen mehr sind doch kein Problem. Das braucht der Wohlstand in unserem Land. – Frauen, die bereits heute öfter in Teilzeit sind, wissen, dass um 16:30 Uhr die Kita schließt, sie mit Abholen dran sind und sie eben nicht noch ein Stündchen dranhängen können, weil dann das Kind nicht betreut wird, dass ihre Zeit geteilt ist in Erwerbsarbeit und Care-Arbeit und die Ausweitung der Arbeitszeit eben zulasten der anderen geht.

Beifallbei Abgeordneten der SPD und der Linken und der Abg. Dr. Andrea Lübcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]

Dass wir alle auf Care-Arbeit angewiesen sind und die Wirtschaft nur läuft, weil es sie gibt, diese Perspektive bringen Frauen dann eben doch häufiger in die politische Diskussion ein, als das die Männer machen.

Beifallbei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Linken

Zweitens. Warum liefern wir in der aktuellen Wahlperiode so viele Gesetzespakete gegen Gewalt gegen Frauen: elektronische Fußfessel, verpflichtende Täterarbeit, digitales Gewaltschutzgesetz? Weil die Rechtspolitik fest in weiblicher Hand ist. Von der Justizministerin über die Sprecherinnen unserer Koalition werden hier die Perspektiven von Frauen in wirksame und unterstützende Gesetze gegossen. Gewalt gegen Frauen wird endlich mit der Priorität bekämpft, mit der sie bekämpft werden muss, weil diese Politik von Frauen gemacht wird.

Beifallbei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Und ja, ich verstehe alle, die auf die juristische Debatte zu Parität hinweisen, die Wahlrechtsgrundsätze, das freie Mandat, die Parteienfreiheit und das Demokratieprinzip anführen. Ja, Gerichte in Thüringen und Brandenburg haben Paritätsgesetze verworfen. Aber wenn man die Sache juristisch analysiert, dann bitte auch vollständig. Das Bundesverfassungsgericht hat 2020 deutlich gemacht: Es gibt kein Verbot solcher Gesetze. Im Gegenteil, es hat anerkannt, dass hier gleichrangige Verfassungsgüter aufeinandertreffen: Parteienfreiheit und Gleichstellungsauftrag.

Das zeigt nur einmal mehr, was bei diesem Verfassungsgericht im Argen liegt!

Abg. Beatrix von Storch [AfD] meldet sich zu einer Zwischenfrage

Es hat die Tür für ein Paritätsgesetz nicht geschlossen, es hat sie explizit offengelassen. Und wer die Protokolle zur Entstehung des Artikels 3 Grundgesetz liest, der weiß: Schon damals wurde das Wahlrecht mitgedacht.