Danke. – Ich habe jetzt auch zwei Beispiele für alle mit dabei:
Erstens. Warum geht so ein Aufschrei durch unser Land, wenn wir aktuell von einer Erhöhung der Arbeitszeit sprechen? Na, weil die meisten Männer da automatisch von der bezahlten Erwerbsarbeitszeit ausgehen und sich denken: Ein, zwei Stündchen mehr sind doch kein Problem. Das braucht der Wohlstand in unserem Land. – Frauen, die bereits heute öfter in Teilzeit sind, wissen, dass um 16:30 Uhr die Kita schließt, sie mit Abholen dran sind und sie eben nicht noch ein Stündchen dranhängen können, weil dann das Kind nicht betreut wird, dass ihre Zeit geteilt ist in Erwerbsarbeit und Care-Arbeit und die Ausweitung der Arbeitszeit eben zulasten der anderen geht.
Dass wir alle auf Care-Arbeit angewiesen sind und die Wirtschaft nur läuft, weil es sie gibt, diese Perspektive bringen Frauen dann eben doch häufiger in die politische Diskussion ein, als das die Männer machen.
Zweitens. Warum liefern wir in der aktuellen Wahlperiode so viele Gesetzespakete gegen Gewalt gegen Frauen: elektronische Fußfessel, verpflichtende Täterarbeit, digitales Gewaltschutzgesetz? Weil die Rechtspolitik fest in weiblicher Hand ist. Von der Justizministerin über die Sprecherinnen unserer Koalition werden hier die Perspektiven von Frauen in wirksame und unterstützende Gesetze gegossen. Gewalt gegen Frauen wird endlich mit der Priorität bekämpft, mit der sie bekämpft werden muss, weil diese Politik von Frauen gemacht wird.
Und ja, ich verstehe alle, die auf die juristische Debatte zu Parität hinweisen, die Wahlrechtsgrundsätze, das freie Mandat, die Parteienfreiheit und das Demokratieprinzip anführen. Ja, Gerichte in Thüringen und Brandenburg haben Paritätsgesetze verworfen. Aber wenn man die Sache juristisch analysiert, dann bitte auch vollständig. Das Bundesverfassungsgericht hat 2020 deutlich gemacht: Es gibt kein Verbot solcher Gesetze. Im Gegenteil, es hat anerkannt, dass hier gleichrangige Verfassungsgüter aufeinandertreffen: Parteienfreiheit und Gleichstellungsauftrag.
Es hat die Tür für ein Paritätsgesetz nicht geschlossen, es hat sie explizit offengelassen. Und wer die Protokolle zur Entstehung des Artikels 3 Grundgesetz liest, der weiß: Schon damals wurde das Wahlrecht mitgedacht.