Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten hier heute den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts; das ist ja auch entsprechend ausgewiesen. Mit diesem Gesetzentwurf setzen wir zentrale Vorhaben in Sachen Raumordnung um, die wir im Koalitionsvertrag festgeschrieben haben.
Ich gucke auf meine Arbeitsgruppe; da bin ich zuständig für das Thema Raumordnung. Der Begriff klingt ja erst mal ein bisschen technisch, ein bisschen trocken. Aber bei der Raumordnung geht es um Fläche, und das betrifft jeden Einzelnen von uns. Denn Fläche gibt es nur einmal. Und dieselbe Fläche kann nicht gleichzeitig Wohngebiet, Acker, Gewerbegebiet, Kiesgrube oder Naturschutzgebiet sein. Das zeigt wieder einmal mehr: Wir müssen immer wieder darauf achten, wie Fläche organisiert wird. Deswegen modernisieren wir Fläche und haben einige Dinge festgeschrieben, die wir als drängend und dringend empfinden. Dabei haben wir uns, denke ich, heute alle auf mehr Wohnraum geeinigt; außerdem müssen wir besser auf Krisen vorbereitet sein, und wir brauchen vor allen Dingen Rohstoffe und Ressourcen, die auch entsprechend gesichert werden müssen.
Im Bereich des Wohnungsbaus wollen wir natürlich auch den regionalen Bedarf stärker in den Blick nehmen. In vielen Städten – das ist heute häufig betont worden – fehlen Wohnungen, während im Umland noch einige frei sind. Da sind noch Flächen vorhanden, und deshalb wollen wir die Zusammenarbeit über die Gemeindegrenzen hinweg verbessern. Ganz wichtig dabei: Die kommunale Planungshoheit ist ein hohes Gut. Die kommunalen Spitzenverbände, die ja bei uns in Deutschland die Gemeinden vertreten, haben uns hierzu auch konkrete Hinweise gegeben, und die werden wir natürlich gründlich prüfen. Denn eines ist richtig: Gute Planung gelingt nur gemeinsam mit den Städten und Gemeinden, und nicht gegen sie.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die regionale Krisenvorsorge, ob das jetzt der Ukrainekrieg ist oder die Naturkatastrophen – ich schaue hier zu meiner Kollegin Mechthild Heil – wie im Ahrtal. Es geht um das Thema Zivilschutz. Es geht aber auch um das Thema Stromausfall, wie wir das hier in Berlin erlebt haben. Und da muss auch die Raumordnung entsprechend krisenfest sein. Da müssen wir natürlich fragen: Was heißt das konkret? Was müssen da die Raumplaner entsprechend abwägen? Da ist es ganz wichtig, dass Menschen nach einer Evakuierung schnell untergebracht werden können, dass bei Hochwasser in der Region auch Sandsäcke und genügend Hilfsgüter griffbereit vorhanden sind. Ebenso ist es wichtig, dass im Krisenfall Soldaten und Material rasch ans Ziel kommen können. Auch die Länder sprechen sich dafür aus, dass die Raumordnung für Krisenzeiten gestärkt werden muss.
Noch etwas dürfen wir dabei nicht vergessen: Jede neue Wohnung, jede Brücke, jede Bahnstrecke und auch jede Schule, all das beginnt mit Rohstoffen – das sind Sand, Kies, Holz, Quarzsand –, und die bilden letztlich die Grundlagen für das Bauen. Zur Grundlage gehört auch, dass die Firmen diese Rohstoffe vorfinden und dass das dann zu einer guten Infrastruktur führt. Das wiederum hilft natürlich unserer Industrie. Deswegen müssen wir diesen Zugang zu den Ressourcen auch sichern. Sie müssen dort gesichert werden, wo sie letztendlich vorkommen. Wenn eine Lagerstätte einfach überplant wird, dann ist sie erst mal verloren. Nehmen Sie mal das ganze Thema Wasser. Ich habe bei mir in meinem Wahlkreis zwei große Unternehmen – Vilsa und Lütvogt –, und die nutzen heimische Quellen. Da wird Wasser gefördert, und auch das ist ein Beitrag zur Rohstoffsicherung im weiteren Verfahren. Das muss immer wieder gründlich geprüft werden.
Deswegen der folgende Hinweis: Es ist auch enorm wichtig, dass wir der Raumordnung mit dieser Reform neue Aufgaben geben. Das macht in vielen Teilen die Planung aufwendiger und erhöht auch das Risiko, dass nach jahrelanger Arbeit solche Pläne vor Gericht scheitern können. Erst vor wenigen Wochen traf es den Regionalplan Ruhr in Nordrhein-Westfalen. Auch bei mir im Wahlkreis musste die Windkraftplanung nach einem Gerichtsurteil völlig neu beginnen. Und da frage ich mich: Wo bleibt da unsere Planungssicherheit?
In Niedersachsen – da komme ich her, mein Landkreis ist dort auch beheimatet – ist die Landkreisverwaltung für die Planung zuständig. Nach mehreren Runden der Bürgerbeteiligung hatte der gewählte Kreisrat den Plan mehrheitlich auch beschlossen. Ein einziges Urteil hat dann ausgereicht, und da war die ganze kommunalpolitische Arbeit umsonst. Man hat diese Planung letztendlich aufgelöst.
Und deshalb sollten wir prüfen, wie wir Regionalpläne rechtssicherer machen können; denn wer mehr Planung verlangt, muss auch für mehr Planungssicherheit sorgen. Übrigens, ich werde am kommenden Montag im Kreistag dieser Raumordnung – dieser Planung, gerade was Windkraft angeht – entsprechend zustimmen, weil wir das über Monate abgestimmt und auch die Bürger sehr wohl beteiligt haben. So sieht man, wie eine Regelung zur Raumordnung hier im Bundestag die Windkraft vor Ort auch ein ganzes Stück mitsteuert.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir können die Zukunft nicht vorhersagen, aber wir können die Voraussetzungen dafür schaffen, dass sie etwas besser gelingt. Und genau das ist auch die Aufgabe guter Raumordnung. Deswegen ist dieser Gesetzentwurf eine gute Grundlage, auf der wir, so denke ich, das Thema „Bauen und Wohnen“ weiter gut für Deutschland ausrichten können.
Danke schön.