Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Leben, Tod, Hoffnung bestimmen den Alltag von Menschen auf den Wartelisten für ein Spenderorgan: Hoffnung mit jedem Klingeln des Telefons, Leben, wenn das passende Organ gefunden werden sollte, aber leider viel zu häufig Tod, nicht weil die Medizin nicht helfen könnte, nicht weil Ärzte versagen, sondern weil das rettende Organ fehlt. Wer die Wartenden kennt, wer die Verzweiflung ihrer Familien erlebt, wer gesehen hat, wie Hoffnungen zerbrechen, weiß: Diese Debatte heute ist anders als viele. Hier geht es um Leben und um Tod und um Hoffnung.
Wir sprechen heute über die Chance auf ein neues Leben; denn jede Organspende schenkt Leben. Es gibt Entscheidungen, die wir gerne vertagen. Die Frage der Organspende gehört dazu. Viele Menschen schieben sie vor sich her, weil sie etwas berührt, wovor wir uns fürchten: den eigenen Tod.
Um Organspender werden zu können, muss der Hirntod festgestellt worden sein, und wir müssen zurzeit aktiv zustimmen, um Organspender sein zu können. Wir verschieben diese Entscheidung immer wieder auf morgen. Aber es gibt Menschen, die kein Morgen mehr haben. Sie warten auf eine Leber, auf ein Herz, auf eine Niere. Vor allem warten sie aber auf Zeit. Deshalb sprechen wir heute über die Widerspruchsregelung – erneut. Wir haben fast alles getan, um zu helfen. Wir haben Krankenhäuser gestärkt, wir haben Transplantationsbeauftragte unterstützt, wir haben Aufklärung intensiviert, wir haben Kampagnen gefahren, ein Onlineregister geschaffen. Das alles war richtig. Aber es reicht nicht. Denn immer noch klafft eine Lücke. Mehr als 85 Prozent der Menschen in diesem Land stehen einer Organspende positiv gegenüber, aber nur 45 Prozent haben ihren Willen dokumentiert. Die meisten haben keinen Ausweis, sind nicht registriert, sprechen nicht mit ihren Angehörigen. Und hier setzt unser Vorschlag an.
Die Widerspruchsregelung ist kein Allheilmittel, aber sie ist der Baustein, der fehlt. Deshalb gibt es sie inzwischen in 25 anderen europäischen Ländern. Sie verlangt von niemandem ein Ja. Es geht nicht um einen Zwang zur Organspende. Diesen darf es niemals geben. Das Recht auf Selbstbestimmung bleibt unangetastet. Wer nicht spenden möchte, wer Zweifel hat, muss nur aktiv widersprechen. Ein einfaches Nein reicht jederzeit.
Wir befreien damit aber auch Angehörige aus einer verzweifelten Situation; denn heute müssen sie im Zweifel widersprechen und entscheiden. Niemand fragt sie übrigens nach ihrem Selbstbestimmungsrecht. Sie werden sich gegebenenfalls ihr Leben lang fragen müssen: Habe ich richtig entschieden?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir debattieren heute nicht über eine technische Rechtsänderung. Wir debattieren über Leben, über Tod, über Hoffnung für Wartende, für Angehörige, die mitansehen müssen, wie ein geliebter Mensch von Tag zu Tag schwächer wird. Die Widerspruchsregelung gibt darauf eine Antwort, ohne Freiheit zu nehmen. Sie erhält das Recht auf Nein, aber sie nimmt dem Schweigen seine brutale Konsequenz. Deshalb setzen wir uns für die Widerspruchsregelung ein – für Hoffnung, für mehr Zeit, für Leben.