Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Eine junge Frau erleidet durch eine Pilzvergiftung ein schweres Leberversagen, eine neue Leber wird dringend benötigt. Zur gleichen Zeit stirbt ein Mensch durch eine schwere Hirnblutung und befindet sich im Zustand des Hirntods. Der Verstorbene könnte mehrere Leben retten, etwa das der jungen Frau mit Leberversagen. Genauso wie rund 40 Prozent der Deutschen hat der Verstorbene weder schriftlich noch mündlich eine Entscheidung zur Organspende getroffen. Nach der heutigen Zustimmungsregelung sollen die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen entscheiden, ob eine Organspende stattfinden kann oder nicht. Und hier beginnt das Problem.
Die Angehörigen sind in einer Extremsituation. Sie stehen am Bett auf der Intensivstation und müssen verstehen, dass ihr geliebter Vater oder Ehemann tot ist, obwohl der Monitor doch noch Herztätigkeit anzeigt.
In dieser Phase des Abschiednehmens werden sie jetzt auch noch vor die Entscheidung gestellt: Organspende, ja oder nein?
Als Neurologe habe ich vielfach den Hirntod festgestellt und Angehörigengespräche geführt. Oftmals habe ich erlebt, wie überfordert und ratlos die Angehörigen in dieser Situation sind. Wenn nie über das Thema Organspende gesprochen wurde, ist es kaum möglich, den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen zu rekonstruieren. In dieser Situation lehnen viele Angehörige aus Unsicherheit eine Organspende ab. Nicht selten wird eine solche Entscheidung später bereut, wenn das Gefühl aufkommt, man hätte mehreren Menschen das Weiterleben ermöglichen, dem Tod der geliebten Person noch einen Sinn verleihen können.
Ich erlebe die heutige Praxis seit vielen Jahren als zutiefst unbefriedigend. Sie lässt definitiv die Chance für viele Organspenden aus. Bei der Widerspruchsregelung werden die Angehörigen genauso intensiv einbezogen wie bisher. Sie werden gefragt, ob ihnen eine Äußerung des Verstorbenen zur Organspende bekannt ist. Die Angehörigen sind Informationsübermittler, aber sie stehen nicht mehr unter dem großen Druck, nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen entscheiden zu müssen.
Bei der Organspende müssen das Recht auf Leben der vielen verzweifelten Menschen auf den Wartelisten und das Selbstbestimmungsrecht möglicher Spender beachtet werden. Auch bei der Widerspruchsregelung wird das Selbstbestimmungsrecht gewahrt. Niemand wird gegen seinen Willen zur Organspenderin. Niemand wird zum Objekt degradiert, instrumentalisiert oder verdinglicht. Jeder Mensch gehört weiterhin sich selbst.
Die Widerspruchsregelung ist nicht die alleinige Lösung – die Vorredner haben es schon gesagt –, aber sie ist ein unabdingbares Element bei der Erhöhung der sehr niedrigen Spendezahlen bei uns, nachdem viele bisherige Maßnahmen eben nicht gewirkt haben.