Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier mit unseren unterschiedlichen Positionen keinen Dissens darüber, dass wir deutlich mehr Spendenorgane brauchen und dass wir ganz viel tun müssen, um die Zahl der Leben, die so gerettet werden können, zu erhöhen. Wir haben aber einen Dissens darüber, wie das der Fall sein soll. Wir haben einerseits die brennende Situation von Menschen, die auf Organe warten – da geht es im Regelfall um ihr Leben und ihr Überleben –, und andererseits – das ist genauso beachtenswert; diese Spannung müssen wir aushalten – die unbedingt zu achtende Privatautonomie, die Selbstbestimmung des Menschen.
Wenn es nun so wäre, dass eine Widerspruchslösung zwingend notwendig wäre, um Leben zu retten, wäre auch das schon grundsätzlich problematisch. Das ist aber nicht der Fall.
Denn wir haben diverse Möglichkeiten, die noch nicht ausgeschöpft sind: Verbesserungen der Situation der Registrierung – das wurde auch schon geschildert –, viel mehr Barrierefreiheit, die Situation in den Krankenhäusern und die Prozeduren. Aber wenn wir sehen, dass in Ländern mit einer Widerspruchslösung das Herztodkriterium gilt und eine eindeutige Kausalität eben nicht nachgewiesen ist, und wenn wir sehen, dass es in deutschen Krankenhäusern – das wurde auch in Studien gezeigt – massive Unterschiede bei der Zahl der Organspenden gibt, kann das ja nicht am Fehlen einer Widerspruchslösung liegen, sondern es muss an der Praxis in den Krankenhäusern liegen. Wir haben also diverse Möglichkeiten, die ein guter Grund sind, nicht so einen massiven Grundrechtseingriff vorzunehmen, sondern in der Praxis zu Veränderungen zu kommen.
Was sind aber grundsätzliche Fragen, die wir uns als Befürworter einer Zustimmungsregelung stellen? Das ist auch die Frage des Vertrauens; denn Vertrauen beruht auch darauf, Kontrolle zu haben, einzuwilligen, sich nicht als Objekt oder gegenüber dem Staat verpflichtet zu fühlen. Und ich wage die These, dass eine Widerspruchslösung, die von einer Regelvermutung ausgeht, Spender zu sein, nicht Vertrauen in das System aufbaut, sondern Vertrauen kostet.
Was wir aber an der Schwelle von Leben und Tod brauchen, ist Vertrauen.
Kommen wir zum zweiten Punkt. Wir sprechen von „Organspende“; aber die Spende im allgemeinen Sinne beruht doch – gerade auch bei großen karitativen und anderen Tätigkeiten mitten im Leben – auf einem Akt der Barmherzigkeit und der Nächstenliebe. Das ist eine freie Entscheidung. Wenn da aber eine stillschweigende Verpflichtung und ein Druck herrschen, kann man nicht mehr von einer Spende sprechen.
Aber eine Spende braucht gerade die Freiwilligkeit und die eigene Entscheidung.
Kommen wir nun zum dritten und entscheidenden Punkt. Es gilt eben bei einer Widerspruchsregelung: Wer schweigt, stimmt zu. – Das ist unserem Rechtswesen weitestgehend fremd; das ist der Medizinethik fremd, und das ist unserer Gesellschaftsordnung fremd.
Bei ganz vielen Dingen erheben wir zu Recht den Einspruch, selbst zu entscheiden, aktiv zu entscheiden. Es gibt den Begriff der informierten Entscheidung, des „informed consent“, und das bedeutet, aktiv Ja zu sagen. Und aktiv Ja zu sagen, ist ein Unterschied dazu, einfach nur zu widersprechen.
Man kann abstrakt sagen: Ja, man muss doch nur widersprechen. – Aber wird das der Lebensrealität gerecht? Was ist mit Millionen von vulnerablen Personen, Menschen, die sich aus sprachlichen Gründen, aus Gründen von psychischen, kognitiven Barrieren nicht damit befassen können, nicht wollen, mit Menschen, die sich aufgrund ihrer sozialen Lage und Bedrängnissituation nicht behelfen und damit beschäftigen können? Was ist mit all denjenigen? Sie haben doch ein Recht darauf, sich nicht zu entscheiden, sich nicht zu befassen,
und das ist moralisch genauso richtig und genauso wertvoll, wie sich zu entscheiden. Und sie haben genauso auch einen Anspruch, Empfänger von Spendenorganen zu sein.