Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Als Student saß ich in einer Vorlesung der Rechtsmedizin. Mein Professor begann sie mit einem Satz, den wir damals für äußerst makaber hielten. Er sagte: Eigentlich sollte jeder Motorradfahrer zusammen mit seinem Führerschein automatisch einen Organspendeausweis bekommen. – Manche lachten, manche schüttelten den Kopf. Doch dann wurde er ernst. Er erklärte uns, dass er als Rechtsmediziner häufig beide Schicksale vor Augen habe: den jungen Menschen, der durch einen tragischen Unfall viel zu früh aus dem Leben gerissen wurde, und den Patienten, der auf ein Organ wartet und ohne dieses Organ sterben wird. Für mich war das ein Weckruf. Dieser Gedanke hat mich seitdem nicht mehr losgelassen. Er war der Auslöser dafür, mich mit diesem Thema zu beschäftigen.
Der eigentliche Grund, weshalb ich mein halbes Leben lang bereits einen Organspendeausweis besitze, ist aber ein anderer: Ich wollte diese Entscheidung selbst treffen. Und ich wollte sie meinen Angehörigen abnehmen.
Denn für mich war immer klar: Wenn mein eigenes Leben einmal endet, meine Organe aber einem anderen Menschen das Leben retten können, dann sollten sie das auch tun. Vor allem aber wollte ich nicht, dass eines Tages meine Familie in einer Situation tiefster Trauer darüber entscheiden muss, was ich vielleicht gewollt hätte.
Genau darum geht es für mich bei der Widerspruchslösung. Sie ist vor allem eine Frage der Verantwortung, nicht nur gegenüber den Menschen auf den Wartelisten, sondern auch gegenüber den eigenen Angehörigen. Denn heute trifft die Mehrheit keine aktive Entscheidung – nicht weil die Menschen gegen Organspende sind, sondern weil sie die Entscheidung immer und immer wieder aufschieben.
Dieses Verhalten kennen wir auch aus anderen Bereichen. Über 90 Prozent der Menschen wissen, was eine Patientenverfügung ist, aber nur rund ein Drittel hat tatsächlich eine erstellt – nicht weil sie keine Meinung dazu hätten, sondern weil sie die Entscheidung immer und immer wieder vertagen.
Bei der Organspende hat dieses Aufschieben eine besondere Folge: Die Entscheidung verschwindet nicht, sie wird lediglich auf andere übertragen.
Dann kommt der Tag, an dem Eltern, Ehepartner oder Kinder innerhalb weniger Minuten beantworten sollen, was der Verstorbene gewollt hätte, und dies in einem Moment der Trauer, des Schocks und der Überforderung. Wir verlangen von unseren Angehörigen etwas, was eigentlich in unserer eigenen Verantwortung liegt. Und wer jemals mit Menschen gesprochen hat, die in einer solchen Situation waren, der weiß: Aus Unsicherheit wird dann häufig Nein gesagt, nicht aus Überzeugung, sondern aus Angst, gegen den Willen eines geliebten Menschen zu handeln.
Genau hier setzt die Widerspruchsregelung an. Sie zwingt niemanden zur Organspende. Jeder behält seine volle Entscheidungsfreiheit. Wer keine Organspende möchte, hat jedes Recht dazu, Nein zu sagen. Aber dann sollte es auch seine eigene Verantwortung sein, dies zu erklären, und nicht die Verantwortung seiner Angehörigen, es nach seinem Tod erraten zu müssen. Die Verantwortung gehört dorthin, wo sie eben hingehört: zu jedem Einzelnen selbst. Die Widerspruchsregelung schafft Klarheit. Sie entlastet Angehörige, und sie erhöht zugleich die Chance, Leben zu retten.
Meine Damen und Herren, Freiheit bedeutet nicht nur, Entscheidungen treffen zu dürfen, Freiheit bedeutet auch, Verantwortung für diese Entscheidungen zu übernehmen. Genau deshalb halte ich die Widerspruchsregelung für den richtigen Weg und werbe für Ihre Unterstützung dafür.
Herzlichen Dank.