Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Wir führen heute eine Debatte über ein äußerst schwieriges Thema, das angesiedelt ist zwischen Leben und Tod. Umso begrüßenswerter ist die Sachlichkeit und Empathie, mit der diese Debatte geführt wird.
Ich möchte mit einem Einzelschicksal beginnen. Das ist der 13-jährige Trenton McKinley aus den USA, der im März 2018 beim Spielen verunglückt ist und schon für die Organentnahme an die Maschinen angeschlossen war. Die Eltern und auch die Ärzte hatten keine Hoffnung mehr gesehen, und die Organspende sollte eingeleitet werden. Doch dann hat dieser Junge wieder Reaktionen gezeigt, und er konnte tatsächlich sogar wieder gesunden. In einem Video, das seine Mutter postete – das können Sie einem Bericht in der „Welt“ vom 07.05.2018 entnehmen –, sieht man, dass er mit einem Basketball bereits wieder Körbe geworfen hat. Solche Fälle gibt es eben auch, und darauf müssen wir uns auch einstellen bei unseren Planungen zu einer Regelung dieses Themas.
Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Sohn, eine Tochter, die 18 Jahre alt ist und auf dem Weg von der Disko nach Hause verunglückt. Der Hirntod wird festgestellt, und wir haben den Fall, dass die Widerspruchsregelung eingeführt ist. Als Eltern eines 18-jährigen Kindes haben Sie als Angehörige keine Möglichkeit mehr, wenn nicht die erweiterte Widerspruchslösung beschlossen werden sollte, der Organentnahme Einhalt zu gebieten. Dann würde folgen – und ich finde, es ist ganz wichtig, dass man sich mal ganz konkret vor Augen führt, was bei einer Organspende passiert –: die Entnahme von Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse, Dünndarm, von Gewebe, Hornhaut, Blutgefäßen, Haut, Knochen, Knorpeln, Weichteilgewebe etc. Die Angehörigen sehen dann ihr Kind wieder. Kausal wurde der tatsächliche biologische Tod durch die Organentnahme hergestellt, davor war nur der Hirntod festgestellt worden.
Und das ist die strittige Frage, die mich als Menschenrechtspolitiker interessiert: Gilt das Recht auf Schutz des Lebens dann nicht mehr, wenn jemand als hirntot deklariert wurde, wo es auch Fehler geben kann, wie bei Trenton, diesem 13-jährigen Jungen in den USA? Solche Fehler kann es geben, und deswegen dürfen wir eine Widerspruchslösung nicht zulassen. Denn wie schon von verschiedenen Rednern, unter anderem vom Kollegen Lindh, gesagt wurde: Es gibt viele Menschen in unserer Gesellschaft, die nicht in der Lage sind, sich aufgrund einer differenzierten Faktenlage tatsächlich eine Meinung zu bilden. Es sind ungefähr 55 Prozent, denen in Fachstudien tatsächlich diese Medical Illiteracy bescheinigt wird, von denen man also nicht erwarten kann und darf – ohne diese Menschen abzuwerten –, dass sie diese komplexen Themen tatsächlich beurteilen können.
Und deswegen gilt für mich und für uns – ich denke, die meisten hier im Hause werden uneingeschränkt zustimmen – Artikel 1 des Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“, zu der auch wir gehören. „Die nachfolgenden Grundrechte“ – heißt es in Absatz 3 – „binden Gesetzgebung,“ – also auch uns hier im Hause – „vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.“ „Jeder hat das Recht auf Leben“ – wird noch ergänzt in Artikel 2 Absatz 2 – „und körperliche Unversehrtheit“, und die gilt gerade im sensiblen Moment des Todes zwischen Hirntod und biologischem Tod.
Danke schön.