Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin an dieses Rednerpult als Unterzeichner der Entscheidungslösung getreten und trete an dieses Pult, um zu überzeugen. Aber ich bin hier auch ans Pult getreten, um überzeugt werden zu können und mich überzeugen zu lassen. Das ist den Vorrednerinnen und Vorrednern bislang jedoch nicht gelungen.
Ehrlich gesagt: Die Zahlen haben wir heute zur Kenntnis genommen. Wir wissen oder wir glauben zu wissen, dass wir etwas wissen, nämlich: 580 000 Spenderinnen und Spender sind registriert, und 8 199 Menschen warten auf ein Organ; sie stehen auf der entsprechenden Warteliste. Aber sind das denn wirklich die genauen Zahlen? Wie viele hier im Raum haben das möglicherweise im Stillen mit ihren Angehörigen, mit ihrer Familie für sich entschieden und beschlossen? Oder wie viele behalten das im Respekt vor ihren Angehörigen, weil diese möglicherweise eine andere ethische oder andere religiöse Auffassung haben, für sich oder haben es mit einem Tattoo oder mit einem Ausweis oder mit einer Patientenverfügung getan?
Ich habe mich mit meinen Eltern zuletzt über die Patientenverfügung unterhalten, weil ein naher Angehöriger ein schweres Schicksal erleiden muss. Ich habe sie gefragt: Habt ihr eine Patientenverfügung? Wie machen wir das mit Organen? Was machen wir eigentlich, wenn beispielsweise ich daliege und jemand darüber entscheiden muss, die Maschinen abzustellen? Will ich euch das zumuten, ja oder nein? – Deshalb habe ich das alles für mich im Stillen geregelt.
Es ist im Übrigen meine negative Meinungsfreiheit – abgesehen von der Widerspruchslösung –, zu sagen: Das behalte ich für mich. – Zu sagen, ich mache das nicht öffentlich, ist eine genauso gute Entscheidung, wie zu sagen, ich mache das öffentlich.
Gerade darum geht es doch. Darum geht es bei einer Spende, darum geht es bei einer autonomen Entscheidung, darum geht es auch bei der Selbstbestimmung. Und aktuell haben wir eine Lösung, durch die man seine Entscheidung für sich behalten kann.
Würden Sie es beispielsweise, wenn Sie wüssten, dass jemand nicht Organspender ist, für gerecht empfinden, dass eine solche Person, wenn sie in einer schicksalhaften Lage ist, auch ein Organ gespendet bekommen soll, ja oder nein?
Ist das gerecht? Darf man sich beispielsweise solche Fragen stellen? Sind solche Fragen verpönt? Oder ist es immer der Wille des Spenders oder der Spenderin, der entscheidend ist? Wie kann ein Spender oder eine Spenderin denn darauf reagieren, wenn staatlich verordnet wurde, über den leblosen oder den vermeintlich leblosen Körper nach dem Hirntod zu entscheiden?
Vergesslichkeit ist ein Argument, keine Entscheidung zu treffen, Aufschiebung, Desinteresse, Überforderung – das haben wir gerade gehört –, andere Prioritätensetzung. Auch das Bildungsniveau, Sprachbarrieren und Bildungsbarrieren sind entsprechende Dinge. In Fällen, in denen es jemandem möglicherweise egal war oder er nicht in der Lage war, selber eine Entscheidung herbeizuführen oder sie geistig zu durchdenken, sagen wir demnächst als Staat für die Person: Ja, nach dem Tod bist du eine Spenderin oder ein Spender. – Und das kann nicht sein, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Bei aller Emotionalität und bei aller Empathie, die ich aufbringen möchte, haben wir hier als Staat eine Rechtsentscheidung zu treffen. Schon die Römer wussten, dass ein Volk durch die Einheit, durch die Konsensualität im Recht und den gemeinsamen Nutzen zusammenkommt. Deshalb wird von uns nichts weniger verlangt, als eine nüchterne, eine sachliche Entscheidung zu treffen.
Das Bundesverfassungsgericht hat uns hier bereits mit Richterrecht geholfen und uns beim Recht auf selbstbestimmtes Sterben Orientierung gegeben. Wir müssen auch sehen: Staatliche Eingriffe wie eine Impfpflicht oder auch Zwangsmaßnahmen nach der StPO und dem Strafvollzugsgesetz sind die einzigen vergleichbaren Fälle, die wir kennen. Oder: Junge Männer fragten wir bis vor Kurzem, ob sie in der Lage sind, jemand anderes zu töten, und zum Dienst an der Waffe herangezogen werden wollen. Aber im gleichen Atemzug leben wir in einer Rechtsordnung, die schwangeren Frauen eine Pflichtberatung angedeihen lässt, was ich nicht für richtig halte. Das sind die Dinge, die wir uns auch noch mal vor Augen führen müssen.
In Anbetracht der Redezeit: Nur eine aktive, selbstbestimmte, eigene Entscheidung zu einem eigens gewählten Zeitpunkt, und zwar in einem vertrauten Umfeld, die ich öffentlich machen oder nur für mich behalten kann, ist eine Entscheidung, die den Spenderinnen und Spendern und auch der Organspende guttut. Im Übrigen ist nur die Freiheit in der Lage, die Zahl der Organspenden zu steigern.
Vielen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.