Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über eine sehr persönliche und eine sehr sensible Entscheidung, zu der wir alle unser Gewissen befragen müssen – jede einzelne Abgeordnete, jeder einzelne. Und deshalb will ich auch ganz persönlich sagen, was mich dabei bewegt.
Ich habe hier schon öfter Reden zu dem Thema gehalten. 2012, 2018, 2020 haben wir hier im Bundestag über Organspende debattiert, und ich habe immer aktiv für eine Entscheidungslösung plädiert. Ich habe immer geglaubt, ich habe gehofft, dass wir mit mehr Aufklärung, mehr Information, mehr Sensibilisierung, mit Vorbildern, mit Ansprache eine Steigerung der Organspendebereitschaft erreichen.
Und wo stehen wir heute? 8 000 Menschen warten auf eine Organspende, 985 Organspenden gab es im letzten Jahr. Gleichzeitig sagen 85 Prozent der Menschen in Deutschland, sie stünden einer Organspende grundsätzlich positiv gegenüber, und das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist ein Widerspruch.
Wir alle haben immer wieder sehr bewegende Briefe von Menschen und ihren Angehörigen bekommen, die auf eine Organspende warten. Und ich sage Ihnen ganz klar: Das hat mich berührt. Ich habe mein Gewissen befragt, und ich komme heute, nach langem Nachdenken, zu der Gewissensentscheidung, dass ich die Widerspruchslösung unterstütze.
Ich habe 2020 in einer Bundestagsdebatte gesagt – und ich finde, das stimmt immer noch –: Die Organspende steht in einem unauflösbaren Spannungsverhältnis zwischen Nächstenliebe, Freiheit und Selbstbestimmung. – Ja, dieses Spannungsverhältnis gibt es, und es muss jeder und jede nach seinem und ihrem Gewissen beantworten und bewerten. Ich komme jetzt zu dem Ergebnis, dass es sehr wohl ein Zeichen der Nächstenliebe ist, jedem Erwachsenen in Deutschland einmal im Leben zuzumuten, sich frei und selbstbestimmt zu entscheiden.
Ich bin evangelische Christin, und mir ist auch wichtig, was meine Kirche dazu sagt; wir diskutieren das viel. Wenn es in der Stellungnahme der EKD heißt, dass Organspende ein freiwilliger Akt der Nächstenliebe und Solidarität ist, sage ich: Ja, das ist es. Organspende bleibt freiwillig, niemand wird dazu gezwungen, niemand wird dazu verpflichtet. Man muss sich nur entscheiden. Und kann man das nicht jedem zumuten? Kann man das nicht wirklich auch als ein Zeichen, dass wir als Menschen nicht allein auf dieser Welt leben, erwarten.
Für mich müssen drei Bedingungen erfüllt sein. Erstens. Die Entscheidung muss frei, ohne jeden Druck, autonom stattfinden können. Zweitens. Wir brauchen niedrigschwellige Informationen in leichter Sprache, in Gebärdensprache, in Brailleschrift, in verschiedenen Sprachen. Wir brauchen eine sehr niedrigschwellige Informationsmöglichkeit und auch immer wieder Informationsmöglichkeiten und Ansprache. Und drittens. Die Entscheidung muss jederzeit widerrufbar sein.
Meines Erachtens gewährleistet der vorliegende Vorschlag für eine Widerspruchslösung diese Kriterien. Deshalb sage ich hier an Sie alle gerichtet, liebe Kolleginnen und Kollegen – denn jeder wird einzeln entscheiden müssen –: Gehen Sie in sich! Befragen Sie Ihr Gewissen, ob Sie diese Situation weiterhin so wollen, oder ob es nicht vielleicht doch gerade ein Akt der Nächstenliebe, ein Akt der Solidarität ist, ein Zeichen, dass wir in einer Gemeinschaft von Menschen leben, dass es notwendig ist, über Organspende nachzudenken, und dass es verantwortbar ist, sich einmal im Leben selbstständig und völlig frei zu entscheiden! Ich beantworte das mit Ja.