Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was ist einem Menschen zumutbar, um Leben zu retten? Das ist eine zentrale Frage, der wir uns heute stellen müssen, wenn wir über Organspende diskutieren. Und untrennbar damit verbunden: Was ist unser Verständnis von Freiheit?
Ich kann Freiheit als absolute Autonomie definieren, als ein Abwehrrecht gegen gesellschaftliche Verantwortung. Ich kann aber auch dem Theologen Dietrich Bonhoeffer folgen, der gesagt hat: Freiheit und Verantwortung sind korrespondierende Begriffe. Verantwortung setzt die Freiheit sachlich voraus, aber Freiheit besteht nur in der Verantwortung.
Und diese Frage, wie wir Freiheit definieren: Wenn wir davon ausgehen, dass Freiheit nicht frei von Gesellschaft ist, sondern eingebettet in Miteinander, Fürsorge und Verantwortlichkeit, dann heißt das auch, dass wir bereit sein müssen, sie mit anderen Schutzgütern abzuwägen, und diese Abwägung passiert in der Debatte über die Widerspruchslösung.
Die Abwägung – das will ich gerade als Befürworterin einer Widerspruchslösung sagen – ist nicht trivial. Auf den ersten Blick berührt sie das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper. Doch auch bei einer Widerspruchslösung ist in jedem Moment eine selbstbestimmte Entscheidung möglich, ob ich Organspender werden möchte oder nicht.
Was nicht mehr möglich wäre, das ist, keine Entscheidung zu treffen, ohne dass es Konsequenzen hat. Die juristische und vor allem die ethische Frage, vor der wir deshalb stehen, ist: Gibt es ein Recht auf Nichtentscheidung, und wie schwer wiegt es? Den Wunsch dazu gibt es auf jeden Fall. Da wird der Organspendeausweis unausgefüllt in die Schublade gelegt, da wird ein Beratungsgespräch aufgeschoben, da kümmert man sich irgendwann drum, ganz sicher irgendwann, nur nicht heute. Und ganz ehrlich: Ich kann das gut verstehen. Sich mit dem eigenen Tod auseinanderzusetzen, ist unangenehm.
Als junger Mensch fühlt es sich surreal an, mit seinem Vater, seinem Sohn oder seinem Mann darüber zu sprechen, wie es passiert, was passieren wird, wenn man den Lebensweg nicht mehr gemeinsam beschreitet; das ist schmerzhaft. Das gilt insbesondere in einer Gesellschaft, in der wir fälschlicherweise kaum Raum für die Auseinandersetzung mit dem Tod geben, in der wir Sterben in Pflegeheime und Krankenhauszimmer verbannt haben, dass man möglichst wenig davon mitbekommt, und wir Trauern zu einer privaten Angelegenheit erklärt haben von Familien, die so schnell wie möglich wieder funktionieren sollen.
Doch wenn ich diesen Wunsch anerkenne und wenn ich mich frage, ob aus dem Wunsch zur Nichtentscheidung auch ein Recht auf Nichtentscheidung erwächst und wie schwer es wiegt, dann muss ich es mit zwei Dingen abwägen.
Erstens. Dort, wo zu Lebzeiten keine Entscheidung getroffen wird, wird nicht keine Entscheidung gebraucht; der Entscheidungszwang wandert zu den Angehörigen. Das heißt, wenn ich sage, dass einem Menschen nicht zumutbar ist, sich im Leben mit diesem Thema zu beschäftigen, dann sage ich, dass es den Angehörigen zumutbar ist, diese Entscheidung zu treffen,
in einer absoluten Ausnahmesituation, in tiefster Trauer, in kürzester Zeit und im Zweifelsfall, ohne dass man mit dem Menschen, den man liebt und den man gerade verloren hat, jemals darüber gesprochen hat.
Zweitens. Auch wenn ich dieses Recht anerkenne, dann muss ich es abwägen mit der Möglichkeit, mehr Leben zu retten. Dann muss ich mich fragen, ob die Freiheit zur Nichtentscheidung schwerer wiegt als der Schutz des Lebens.
Ich bin für mich zu dem Ergebnis gekommen, dass das nicht der Fall ist. Deshalb werbe ich hier für eine Mehrheit für die Widerspruchslösung.
Es ist niemand zuzumuten, gegen seinen Willen zu einer Spende gezwungen zu werden. Niemals. Aber es ist jedem von uns zuzumuten, uns ein Mal in unserem Leben mit der Organspende zu beschäftigen und eine Entscheidung zu treffen, weil wir damit Menschenleben retten. Und das heißt für mich Freiheit in Verantwortung.
Vielen Dank.