Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 600 bis 700 Menschen sterben jährlich in Deutschland, während sie auf der Warteliste für ein Spenderorgan stehen. Diese Menschen könnten überleben, wenn wir mehr Spenderorgane in Deutschland zur Verfügung hätten.
Ich war über zehn Jahre kardiologischer Oberarzt einer Intensivstation an einem der größten Transplantationszentren unseres Landes. Dort habe ich viele Patienten auf dem Weg zur Organtransplantation begleitet. Ich musste aber auch viele – zu viele – Menschen ärztlich in den Tod begleiten, weil kein passendes Spenderorgan rechtzeitig zur Verfügung stand. Die Widerspruchsregelung kann das ändern, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Die Bundesärztekammer fordert sie, die großen Fachgesellschaften der Chirurgie, der inneren Medizin, der Intensivmedizin fordern sie – weil wir Ärzte zu viele Patienten, die auf ein Organ warteten, in den Tod begleiten mussten, statt sie retten zu können. Unser hippokratischer Eid aber verpflichtet uns als Ärzte, Leben zu retten.
Deutschland ist im europäischen Vergleich nur auf dem 22. Platz bei der Organspenderquote pro Einwohner. Das ist vollkommen inakzeptabel.
Die bei der Organspende führenden 14 europäischen Länder haben alle, wirklich alle die Widerspruchsregelung. Alle neun Nachbarländer Deutschlands haben sich für die Widerspruchsregelung entschieden. Sobald man die deutsche Grenze übertritt, unterliegt man automatisch der Widerspruchsregelung. Frankreich, Österreich, Polen, Dänemark, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Tschechien, Schweiz – in all diesen Ländern gilt die Widerspruchsregelung, ohne gesellschaftliche Verwerfungen und ohne Verlust der persönlichen Freiheit.
In Eurotransplant hat sich Deutschland mit sieben weiteren Ländern zusammengeschlossen, um grenzübergreifend in einem fairen Austausch die Organe so zu verteilen, dass sie medizinisch am besten zu den jeweiligen Empfängern passen. Alle anderen sieben Länder haben die Widerspruchsregelung, nur Deutschland nicht. Gleichzeitig ist Deutschland Nettoempfänger bei den Organen. In 2025 wurden 320 Organe aus Deutschland exportiert und 553 Organe importiert. Wir profitieren also als Trittbrettfahrer von der Widerspruchslösung in anderen Ländern. Das empfinde ich als höchst unfair und ethisch fragwürdig.
Immer wieder kommt die Frage: Sprechen die wissenschaftlichen Daten für oder gegen die Widerspruchsregelung? Ich habe viele Jahre wissenschaftlich an einer Universitätsklinik gearbeitet und kann Ihnen versichern, dass die Datenlage insgesamt für die Widerspruchsregelung spricht. Von 26 Längs- und Querschnittsstudien sprechen 21 insgesamt für die Widerspruchsregelung, die natürlich in andere Maßnahmen eingebettet sein muss.
Bei einer ehrlichen wissenschaftlichen Bewertung ist es immer wichtig, das Gesamtbild der Studien zu betrachten; denn es gibt kaum eine ärztliche Therapie, ein Medikament oder eine Operation, bei der die Datenlage zu 100 Prozent einheitlich wäre. Bei der Widerspruchsregelung kann ich Ihnen aber versichern, dass insgesamt die übergroße Mehrzahl der Studien für die Einführung einer Widerspruchsregelung spricht. Dies sehen auch die allermeisten Ärztinnen und Ärzte, die ich persönlich kenne, so.
Insgesamt lässt sich sagen, dass die bisherigen Maßnahmen mit Aufklärungskampagnen, ob über die Krankenkassen oder staatlicherseits, einfach nichts gebracht haben. Auch der Gegenentwurf würde diese Serie der Erfolglosigkeit nur fortschreiben – eine Erfolglosigkeit, die Jahr für Jahr weiterhin in Deutschland 600 bis 700 Menschen das Leben kosten wird. Viele andere Länder in Europa haben es vorgemacht; es ist allerhöchste Zeit, dass Deutschland jetzt nachfolgt. Entscheiden Sie sich bitte für das Leben, entscheiden Sie sich bitte für die Widerspruchsregelung. Die Zeit ist reif!
Vielen Dank.