Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass wir diesen Gesetzentwurf für desaströs halten, haben wir schon in der ersten Lesung deutlich gemacht. Leider ändert daran auch der Antrag der Koalition absolut nichts. Denn unter dem Deckmantel der Beschleunigung schreddern Sie hier Naturschutz und Beteiligungsrechte, um Ihre klimaschädlichen Lieblingsprojekte gegen weniger Widerstand durchdrücken zu können.
Wir brauchen ein funktionierendes, intaktes und klimafreundliches Verkehrssystem.
Davon sind wir weit entfernt. Das zeigen sowohl die Defizite bei der Bahn als auch die Notsperrung der Bonner Nordbrücke. Straßen, Brücken und Schienen müssen dringend saniert werden. Und ja, es braucht auch einen schnelleren Ausbau, aber doch bei der Bahn und ganz bestimmt nicht bei Autobahnen, vierspurigen Bundesstraßen oder Flughäfen.
In Zeiten akuter Krisen müssen klare Prioritäten gesetzt werden. Wir müssen Ressourcen, Geld, Material und Personal gezielt einsetzen und bevorzugende juristische Instrumente auf genau die Verkehrsprojekte konzentrieren, die wirklich gebraucht werden.
Nach Lektüre des Gesetzes und Änderungsantrages drängt sich jedoch die Frage auf, welche Verkehrsinfrastrukturprojekte eigentlich nicht ins überragende öffentliche Interesse gestellt werden. Wer alles priorisiert, priorisiert am Ende nichts.
Dabei forciert dieser Gesetzentwurf auch noch vor allem die schnelle Umsetzung von klimaschädlichen und naturzerstörenden Neu- und Ausbauprojekten von Autobahnen und vierspurigen Bundesstraßen. Die pauschale Ausweitung des überragenden öffentlichen Interesses führt dabei zu einer systematischen Schlechterstellung der Belange der Natur, obwohl diese ohnehin schon massiv unter Druck ist.
Mit der sogenannten Eingriffsregelung fällt ein Herzstück des Naturschutzes in Deutschland. In der Folge werden wertvolle Ausgleichsflächen nicht geschaffen und Verkehrsprojekte von vornherein größer dimensioniert als nötig, weil es leichter ist, Ersatzgeld zu zahlen, als ortsnahe Ausgleichsflächen zu schaffen.
Mehrere Expertinnen und Experten in den Anhörungen haben deutlich gemacht, dass sie es für verfassungsrechtlich äußerst bedenklich halten, wenn mit dem überragenden öffentlichen Interesse Natur- und Klimaschutz derart ausgehebelt werden, und dass ein überragendes öffentliches Interesse zwar für Projekte angewendet werden kann, die der Bewältigung akuter Krisen dienen, aber ganz bestimmt nicht, um politisch genehme Projekte zulasten der Natur einfach durchzudrücken.
Doch diese Bedenken haben Sie einfach vom Tisch gewischt.
In unserem Antrag zeigen wir, dass beides miteinander in Einklang gebracht werden könnte: ein zukunftsfähiges Verkehrssystem und Natur- und Klimaschutz.
Sie hingegen bringen nichts voran. Sie gehen einfach zurück in die Verkehrspolitik des letzten Jahrhunderts.
Ihr Gesetz geht in der Verkehrspolitik an den eigentlichen Bedarfen vorbei. Für die Natur ist es desaströs. Wir lehnen es natürlich ab.