Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in zweiter und dritter Lesung das Infrastruktur-Zukunftsgesetz – ein wichtiger Schritt, um Deutschland bei Planung, Genehmigung und Bau schneller zu machen.
Zu lange Verfahren, zu viele Schnittstellen, zu viele Doppelprüfungen: Währenddessen verfallen Brücken, werden Autobahnen gesperrt, geraten Wasserstraßen an ihre Belastungsgrenzen und entstehen Engpässe im gesamten Verkehrsnetz. Das kostet Zeit, das kostet Geld, und es kostet Vertrauen.
Und genau deshalb reden wir heute nicht über eine kleine Einzelkorrektur. Wir reden über eines der größten Modernisierungspakete für Planung und Genehmigung der letzten Jahre mit Änderungen in fast 20 Gesetzen. Seit der ersten Lesung Ende Februar haben wir dieses Gesetz intensiv beraten – mit Bundesländern, Verbänden und Menschen aus der Praxis. Diese Beratungen haben das Gesetz konkret verbessert.
Ein Punkt im Änderungsantrag der Koalition ist die Stichtagsregelung. Wir führen damit erstmals eine allgemeine Stichtagsregelung im Verwaltungsverfahrensgesetz ein. Wer heute Infrastruktur plant, kennt das Problem: Verkehrsprognosen ändern sich, technische Standards entwickeln sich weiter, neue Bewertungsmaßstäbe kommen hinzu, und plötzlich drohen Verfahren wieder auf Anfang zu fallen. Genau diese Endlosschleifen durchbrechen wir. Die Praxis hat uns sehr deutlich gesagt: Eine Stichtagsregelung ist notwendig. Wir haben diesen Punkt aufgenommen und den zurzeit größtmöglichen rechtssicheren Schritt gemacht. Weitergehende Regelungen werden auf Ebene der EU im Rahmen des Umwelt-Omnibus verhandelt.
Ein weiterer Punkt betrifft unsere Bundesfernstraßen. Wir alle wissen, wie groß der Sanierungsbedarf bei Brücken inzwischen ist. Jede gesperrte Autobahnbrücke bedeutet Umwege, Staus, Belastungen für Anwohnerinnen und Anwohner und wirtschaftliche Schäden für Unternehmen. Deshalb stärken wir mit dem Änderungsantrag ausdrücklich den Ersatzneubau maroder Brücken. Gerade dort gilt künftig ein überragendes öffentliches Interesse.
Ich will an dieser Stelle auch auf die Kritik eingehen, jetzt sei plötzlich alles überragendes öffentliches Interesse. Das stimmt nicht. Wir priorisieren gezielt: bei maroden Brücken, bei systemrelevanten bundeseigenen Schifffahrtsanlagen und bei zentralen europäischen Verkehrsachsen. Wir reduzieren Doppelstrukturen in Verfahren. Es gibt weniger Mehrfachzuständigkeiten, mehr digitale Verfahren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Beschleunigung heißt nicht weniger Umweltstandards. Beschleunigung heißt nicht weniger Beteiligung und auch nicht weniger Rechtsstaat. Die Abwägung bleibt. Der Rechtsschutz bleibt. Aber Verfahren werden klarer, schlanker und schneller. Und genau darum geht es.
Deutschland ist für seine Gründlichkeit bekannt,
und das ist auch gut so. Doch wenn mehrfache gründliche Prüfungen zum Stillstand führen, muss einmalige Gründlichkeit ausreichen.
Dieses Gesetz wird nicht alle Probleme lösen; aber es löst zentrale Bremsen. Es ermöglicht mehr Tempo, mehr Verlässlichkeit und mehr Handlungsfähigkeit. Und genau das braucht unser Land. Eine gut ausgebaute und vor allem funktionierende Infrastruktur muss so schnell wie irgend möglich wieder ein Standortvorteil für unser Land werden.
Ich möchte mich für die gute Zusammenarbeit bedanken –