Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Vorredner und Vorrednerinnen aus den Fraktionen der Regierungskoalition haben schon einiges Positives und zum Teil auch noch Verbesserungsbedürftiges zum Gesetz zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung gesagt, das ich nicht wiederholen muss. Ich beschränke mich daher auf zwei Punkte: erstens, warum dieser Gesetzentwurf strafrechtlich einen echten Fortschritt bedeutet, und zweitens, warum der Antrag der Grünen an entscheidenden Stellen in die falsche Richtung geht.
Zunächst zum Gesetz: In der Verbändeanhörung hatten sage und schreibe 17 Interessenverbände und Interessenvertreter Gelegenheit zur umfassenden Stellungnahme, die unisono das zuständige Bundesministerium für die lange und umfassende inhaltliche und zeitlich gestreckte Anhörung lobten. Teilweise gingen die Forderungen auseinander; das ist verständlich angesichts unterschiedlicher Interessenlagen. Aber unterm Strich sahen nahezu alle eine deutliche Verbesserung der Gesetzeslage, wenn dieses Umsetzungsgesetz so kommt, wie es heute hier vorliegt.
Die bislang unübersichtlichen Tatbestände der Menschenhandelsdelikte und der sexuellen Ausbeutung erschwerten aufgrund ihrer Komplexität eine effektive Strafverfolgung. Der Entwurf sorgt für eine stimmige Systematik, indem er beispielsweise den Tatbestand der Zwangsprostitution in den 13. Abschnitt des Strafgesetzbuchs einsortiert, wo er wegen des Verstoßes gegen die sexuelle Selbstbestimmung hingehört. Auch der Straftatbestand des Menschenhandels wird künftig nicht aus rein ökonomischer Perspektive heraus betrachtet, sondern von einem umfassenden Ausbeutungsbegriff bestimmt. Die Strafbarkeitslücke der sogenannten Loverboy-Fälle wird geschlossen. Auch die Kataloge der Telekommunikationsüberwachung werden ausgeweitet – das hat der Kollege Fechner betont –, da das für die Strafverfolgung wichtig ist.
Zum Antrag der Grünen.
Sie formulieren einen Aufforderungskatalog mit 34 Punkten an die Bundesregierung und bemängeln, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung auch mit Strafrahmenerhöhungen arbeitet. Sie ignorieren den Abschreckungscharakter höherer Strafen und leugnen die Wirkung der Generalprävention.
Am deutlichsten sticht der Unterschied bei Ihrer und unserer Vorstellung zur Änderung des Aufenthaltsrechts zugunsten der Opfer hervor.
Sie wollen ihnen ein dauerhaftes Bleiberecht zubilligen, und zwar unabhängig davon, ob sie bei der Aufklärung im Strafverfahren mitwirken,
offenbar eine Art Entschädigung durch den Staat, der aber gar nicht der Täter ist.
Für uns ist das Aufenthaltsrecht ein wichtiges, jedoch zweckgebundenes Instrument, das die Mitwirkung bei der Tataufklärung zur Bedingung macht und nicht einfach so erteilt wird; das hat der Kollege Meyer-Soltau aus meiner Sicht nicht richtig dargestellt. Das ist im Interesse der Strafverfolgung.
Zu guter Letzt zählt der Antrag eine Reihe von Punkten zur Verbesserung der sozialen Betreuung der Opfer auf. Wenn es dabei um Zwangsprostitution geht, will ich Sie – wie soeben schon meine Kollegin König – nochmals an das Nordische Modell erinnern. Das sieht neben einer generellen Freierstrafbarkeit umfangreiche Aussteigerprogramme für die Opfer vor. Ich wünsche mir, dass alle übrigen Fraktionen sich der Unionsposition hier annähern und das Nordische Modell nicht länger ablehnen.
Ich bedanke mich.