Frau Abgeordnete Schneider, wir haben ein Klimaanpassungsgesetz auf Bundesebene. Es gibt einige entsprechende Regelungen auch auf kommunaler und auf Landesebene. Ich habe einige Sonderprogramme für die klimatische Anpassung sozialer Einrichtungen aufgelegt – darunter auch eines für den Transfer von Klimamanagementkompetenz in kommunale Einrichtungen –, um sich an die Folgen des Klimawandels anzupassen.
Nach unserer Verfassung sind wir aber als Bund nicht zuständig. Ich habe fast keine Ausgabekompetenz, sondern ich muss sehr oft Umwege gehen, zum Beispiel mit Sondermodellen. Alles geschieht im Rahmen der Gesetze, aber es gibt keine Verfassungslage, die hier eine direkte Verantwortung des Bundes vorsieht. Wir haben die Länder und Kommunen in dieser Legislatur mit zusätzlichen 100 Milliarden Euro für Investitionen ausgestattet, die sie frei verwenden können, auch für das Wassermanagement. Wir werden die im Koalitionsvertrag vorgesehene Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung auf den Weg bringen. Ich bereite das gerade vor und werde das dann im Kabinett und im Bundestag zur Abstimmung stellen. Wir brauchen dafür Zweidrittelmehrheiten im Bundestag und im Bundesrat.