Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Meine Frage richtet sich an die Justizministerin. Die Kollegin hat die Hitze angesprochen. Es heizt sich nicht nur draußen auf, sondern auch in den Wohnungen. Gerade für ältere Menschen ist es eine große Gefahr, wenn die Wohnungen so heiß werden. Leider haben Vermieter bislang keinerlei Verpflichtung, tätig zu werden. Selbst wenn Mieterinnen und Mieter selbstständig aktiv werden und zum Beispiel einen außenliegenden Sonnenschutz anbauen wollen, dann sind sie auf die Zustimmung ihres Vermieters angewiesen. Wollen Sie das im BGB – konkret in § 554 – dahin gehend ändern, dass es ein Recht darauf gibt, dass Mieterinnen und Mieter ihre Wohnung selbstständig kühlen können?
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Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN