Sehr geehrte Frau Ministerin Hubig, die AfD ist verfassungswidrig.
Das ist das Resultat eines Gutachtens der Gesellschaft für Freiheitsrechte.
Auf 1 500 Seiten wurden 3 Millionen Datensätze analysiert
und anhand der Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts juristisch bewertet. Die AfD möchte Menschen mit Kopftüchern verbieten, den öffentlichen Raum zu betreten. Sie möchte ihnen verbieten, ihre Religion auszuüben. Sie will Deutsche mit Migrationsgeschichte ausbürgern und abschieben.
Es geht um Menschen, die dasselbe Leben führen wie wir alle, denen wir täglich begegnen – in der Bahn, auf der Arbeit, im Schwimmbad. Diesen Menschen spricht die AfD ihre Würde und ihre Gleichheit ab.
Als Justizministerin trifft Sie eine besondere Verantwortung für den Schutz der Verfassung und der Grundrechte. Deshalb frage ich Sie: Wann leiten Sie ein Verbotsverfahren gegen die AfD ein?