Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Frage ist nicht, ob unsere Polizei digital arbeiten soll – natürlich soll sie das –, die Frage ist, ob sie das rechtsstaatlich tut und ob das Geplante tatsächlich das erfüllt, was versprochen wird, ob Freiheit und Sicherheit in einem Gleichgewicht sind und wie es gelingt, unsere Gesellschaft in Zeiten radikaler und autokratischer Tendenzen gegen Straftäter und Extremisten aller Couleur zu schützen, ohne ihren liberalen Kern zu verraten. Das ist kein Nice-to-have, das ist kein Kokolores, das ist die entscheidende Frage in einem solchen Gesetzgebungsverfahren, meine Damen und Herren.
Wer der Polizei neue Befugnisse gibt, trägt eine besondere Verantwortung. Mit einem Klick können Menschen identifiziert werden. Oder sensible Daten Unbeteiligter geraten in den Fokus einer KI. Der Respekt vor den Bürgerinnen und Bürgern und ihren Rechten gebietet es, bei solchen Gesetzgebungsverfahren mit Augenmaß vorzugehen. Selbst wenn man sich für Datenschutz und Bürgerrechte gar nicht interessiert, dann gebietet es wenigstens der Respekt vor dem höherrangigen Recht, der Respekt vor unserem Grundgesetz, meine Damen und Herren.
Genau in diesen Fragen haben die Entwürfe, die die Bundesregierung hier vorgelegt hat, zu Recht ein maximal kritisches Echo erfahren. Sie sind zu unbestimmt, ohne verhältnismäßige Sicherungsmechanismen, und sie halten die Tür immer noch offen für Palantir, meine Damen und Herren. Das hat leider System: Weil Sie wissen, dass es wegen des Europarechts für Ihren Gesetzentwurf sehr eng wird, planen Sie schon jetzt den Ausweg. Dann kaufen Sie den Dienst eben außerhalb der EU ein. So steht es in dem Entwurf. Das ist ungefähr so, als wenn man zur Umgehung der Vorschriften für die Produktion von Bier eine gepanschte Plörre irgendwo kauft, um das Reinheitsgebot zu umgehen. So geht es nicht, meine Damen und Herren!
Wenn Sie das so verabschieden, sind Sie einmal mehr vor dem Bundesverfassungsgericht und vor den höchsten Gerichten auf hoher See, und zwar mit einem Boot, das von Anfang an maximale Schlagseite hat. Ein Gesetz, das vor Gericht scheitert, Herr de Vries, schafft überhaupt keine Sicherheit. Damit bringen Sie gar nichts zuwege für die öffentliche Sicherheit und die digitale Polizeiarbeit. Insofern muss man wirklich scharf hingucken, was die Frage der Rechtsstaatlichkeit angeht, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wir haben dazu einen Antrag gestellt, den Sie fröhlich raubkopieren und abschreiben können. Wir sehen natürlich die Notwendigkeit für digitale Polizeiarbeit. Wir wollen das ermöglichen, aber eben ohne die Bürger- und Freiheitsrechte zu schleifen.
Und das geht. Ich sage Ihnen drei Punkte, Herr de Vries: erstens, indem wir das Programm „Polizei 20/20“ schnellstmöglich umsetzen und datenschutzrechtliche Vorgaben – so schwer ist das nicht – dabei von vornherein integrieren, zweitens, indem wir neue Technologien erst unter realen Bedingungen testen, mit Aufsichtsbehörden und Experten prüfen – was es wirklich braucht; was rechtlich möglich ist; wie man KI einhegen kann – und dann über den Einsatz entscheiden und, drittens, indem wir auf digitale Souveränität statt auf Akteure wie Palantir setzen.
Genau dafür sind die Reallabore da. Das wäre ein kluger Weg.
Zum Schluss. Ab heute ist das Parlament gefragt. Meine Damen und Herren von der Großen Koalition, widerlegen Sie den Eindruck, Sie interessierten sich nicht für Rechtsstaatlichkeit.