Vielen Dank, Herr Krieger, vielen Dank, Herr Präsident, für das Zulassen der Zwischenfrage. – Ich habe in meiner Rede, aber auch im Ausschuss – das wissen Sie – immer klargemacht, dass ich die Rechtsprechung an dieser Stelle – ich glaube, als Politiker haben wir eine Verantwortung – für absolut rechtswidrig und für eine Fehlentscheidung halte.
– Liebe Kollegen, ich weiß, das tut weh. – Ich habe das auch immer klar betont. Das erste Urteil, durch das es zu dieser Rechtsprechung kam, war 2003. Da hat man klar ausgeführt: Man muss Menschen, die Kinder im Ausland haben, dem Grunde nach die Möglichkeit, Kindergeld zu beantragen, einräumen. Es stand nirgendwo die Höhe. Und stimmen Sie mir an dieser Stelle zumindest dahin gehend zu, dass das Fairste wäre, hier zu indexieren – das tun wir beim Grundfreibetrag und bei vielen anderen Beträgen im Steuerrecht und im Hilferecht –, also an die Inflation und die Lebenshaltungskosten anzupassen? Es gibt sogar manchmal Diskussionen, das Wohngeld und andere Leistungen an das Preisniveau der Städte, in denen die Leistungsbezieher leben, anzupassen. Düsseldorf beispielsweise ist teurer als Osnabrück. Deswegen: Stimmen Sie mir zumindest zu, dass ein Index eine sehr gerechte Sache ist und dass schon ein Missverhältnis besteht, wenn in Bulgarien das nationale Kindergeld 27 Euro pro Monat beträgt, in Deutschland aber 250 Euro? Das würde mich interessieren, Herr Krieger.
Danke.